Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Werbung
Werbung

Krifteler-Kultur-Fonds soll Risiken abfedern, die bei der Planung von Veranstaltungen entstehen

von Adolf Albus

(13.09.2021) Unter welchen Rand- und Rahmenbedingungen kann die Bildung eines Krifteler-Kultur-Fonds erfolgen? Diese Frage galt es auf Antrag der CDU-Fraktion zu prüfen. „Der Gemeindevorstand schlägt vor, für die Jahre 2021 und 2022 einen Krifteler-Kultur-Fonds mit einem Volumen von 20.000 Euro einzurichten“, berichtete Bürgermeister Christian Seitz diese Woche im Sozialausschuss.

Dafür sollen die mit den Haushaltsplänen 2020 und 2021 bereitgestellten und nicht verbrauchten Fördermittel für die örtlichen Vereine und Institutionen verwendet werden, sofern die Gemeindevertreter dem Vorschlag in der nächsten Woche zustimmen.

 

Planung von Veranstaltungen (zu) hohes Risiko

Ziel eines solchen Fonds sollte es laut Antrag der CDU-Fraktion sein, für Vereine und Verbände, die eine Veranstaltung planen, wirtschaftlichen Risiken, die durch die Pandemie zusätzlich entstehen, abzufedern und die Vereine somit finanziell abzusichern. „Traditionelle Veranstaltungen wie der Adventsmarkt, die Fastnachtsveranstaltungen, Konzerte, das Lindenblütenfest und die Krifteler Kerb sind immer sehr gut besucht und werden im Wesentlichen finanziell selbstständig durch die Vereine und Institutionen getragen. Die Pandemie hat dazu geführt, dass nahezu keine dieser Veranstaltungen, neben den virtuellen Terminen, in Präsenz stattgefunden hat. Dies war und ist eine große Belastung für die Vereine und Institutionen“, stellte Bürgermeister Seitz fest.

 

Auch wenn immer wieder Corona-Beschränkungen gelockert werden, so dass grundsätzlich auch wieder Veranstaltungen stattfinden können, sei dies ist für die Vereine und Institutionen mit einem sehr hohen Risiko verbunden. Es sei zu befürchten, dass aus diesem Grund auch weiterhin Veranstaltungen aus wirtschaftlicher Vorsicht abgesagt werden müssen, heißt es im Bericht der Verwaltung.

 

Förderprogramme des Landes mit Fonds ergänzen

„Der Bund und das Land Hessen haben bereits Förderprogramme für Vereine ins Leben gerufen. Jedoch sind die Fördervoraussetzungen und die Nachweiserbringung jeweils so unterschiedlich gelagert, dass sich eine Antragsstellung und die damit verbundene Auszahlung der Fördermittel für einen Verein oft nicht lohnen oder mit einem sehr hohen bürokratischen Aufwand verbunden sind, so dass meist eine Beantragung vermieden wird“, weiß Seitz. Der Bund fördere zum größten Teil die Kultur- und Veranstaltungsbranche. Vereine und ehrenamtliche Initiativen finden bei den Bundesprogrammen keine Berücksichtigung.

Das Land Hessen unterstütze auch im Jahr 2021 die hessischen Vereine mit einem Förderprogramm, die aufgrund der Corona- Pandemie in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass in ihrem ideellen Bereich oder im Bereich der Vermögensverwaltung geraten sind. „Über dieses Förderprogramm können finanzielle Hilfen von bis zu 10.000 Euro pro Verein für das Jahr 2021 beantragt werden - rückwirkend zum 1. Januar 2021 und ist befristet bis zum 31. Dezember 2021“, so Seitz weiter. „Es ist aber kein Programm zur Abfederung von Risiken, die bei der Planung von Veranstaltungen entstehen. Hier könnte ein Krifteler-Kultur-Fonds ansetzen.“

Dieser würde für die Vereine als Sicherheit dienen, falls es bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen pandemie-bedingt zu finanziellem Schaden kommen würde. Dieser kann auch dann eintreten, wenn die Veranstaltung zwar durchgeführt werden kann, aber durch die Hygienekonzepte oder den höheren organisatorischen Aufwand unwirtschaftlich wird.

„Mit den Haushaltsplänen der Gemeinde Kriftel für die Jahre 2020 und 2021 wurden im Bereich der Vereinsförderung und der kulturellen Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen für die Wirtschaftsförderung Mittel in üblicher Höhe angesetzt und stehen zur Verfügung. Da durch die Pandemie allerdings in beiden Haushaltsjahren bislang fast keine Veranstaltungen stattgefunden haben, stehen hier noch ausreichende Mittel zur Verfügung“, so Seitz. „Diese Mittel sollen allerdings nur dann gewährt werden, wenn tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist und kein anderes Förderprogramm des Bundes oder des Landes greift.“ Die mögliche Inanspruchnahme und die Höhe der finanziellen Absicherung muss im Vorfeld der Veranstaltung seitens des veranstaltenden Vereins bei der Gemeinde beantragt und mit dieser abgestimmt werden. Die Laufzeit des Krifteler-Kultur-Fonds auf die Dauer der Pandemie beschränkt.

 

„Ticketing“: Gemeinde denkt über Software für Vereine nach

Durch die Pandemie sei einmal mehr deutlich geworden, wie wichtig auch das Thema der Digitalisierung ist, so der Bürgermeister: „Überall müssen Teilnehmer erfasst werden und durch Kontaktbeschränkungen war direkter Kundenkontakt, etwa bei dem Verkauf von Eintrittskarten von Veranstaltungen, schwierig.“ Für das Parkbad sei eine entsprechende Software mit einem so genannten Webshop angeschafft worden, um online Eintrittskarten zu erwerben und gleichzeitig die Daten der Besucher zu erfassen. Seitz: „All dies ist auch bei Veranstaltungen erforderlich und nützlich. Deshalb hat der Gemeindevorstand darüber nachgedacht, diese oder eine ähnliche Software zentral für Veranstaltungen in Kriftel zu erwerben beziehungsweise zu betreiben, um sie Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.“ Ein solches „Ticketing“ könne eine große Entlastung für die Vereine und Verbände bedeuten.

Die Verwaltung werde in den nächsten Wochen und Monaten im Gespräch mit den Vereinen und Verbänden prüfen, inwieweit eine solche Software willkommen wäre, wie sie sinnvoll eingesetzt werden kann und mit welchen Kosten zu rechnen wäre. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird der Gemeindevorstand das Ergebnis der Gemeindevertretung zur Beratung vorlegen, teilte Seitz im Sozialausschuss mit.