Kriftel informiert zur Europawahl
„Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen“, informiert Wahlleiter Franz Jirasek. „Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens Sonntag, 19. Mai, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.“ Der Antrag kann auch per Post an die Gemeinde gesandt werden. Gewählt werden kann ab 16 Jahren.
Das Formular und ein Merkblatt findet man unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerservice der Gemeinde. Allgemeine Infos findet man hier: https://elections.europa.eu/de/how-to-vote/de/ und in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament.
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