Korrigieren statt verschlimmbessern
EU-Kommunalabwasserrichtlinie steht auf wackeligen Beinen
Die Kommunalabwasserrichtlinie der EU (KARL) steht auf der Kippe. Der in Frankfurt ansässige Verband der Chemischen Industrie (VCI) bewertet die Beschlussvorlage des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als ernst zu nehmendes Warnsignal in Richtung EU-Kommission. Sollte die derzeitige Regelung zur Herstellerverantwortung für Pharma- und Kosmetikunternehmen für nichtig erklärt werden, gerate ein zentraler Baustein der Richtlinie ins Wanken.
VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup sagte dazu: „Die Schlussanträge der Generalanwältin legen die Schwächen der KARL schonungslos offen. Jetzt geht es darum, die bekannten Fehler zu korrigieren und keine weiteren Verschlimmbesserungen vorzunehmen.“ Statt zusätzlicher Komplexität brauche Europa eine praktikable, rechtssichere und bürokratiearme Lösung für die Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen.
Die Sicherung der Abwasserqualität gehöre zur öffentlichen Daseinsvorsorge und solle daher nach dem Solidarprinzip von der Gemeinschaft getragen werden (Allgemeinlastprinzip). Ein bewährtes Finanzierungssystem sei nach wie vor eine allgemeine Abwassergebühr. Die Schweiz zeige bereits heute, dass ein solches Modell zukunftsfähig sei. „Der Ball liegt jetzt bei der Politik. Europa braucht keine kleinteiligen Reparaturversuche an einer fehlerhaften Konstruktion, sondern eine grundlegende Kurskorrektur“, so Große-Entrup. Ziel müsss es sein, Umweltziele, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam zu denken. Solange diese Kurskorrektur nicht erfolgt sei, müsse die Umsetzung der KARL gestoppt werden.
Hintergrund
Generalanwältin Juliane Kokott hat am 3. September 2026 ihre Schlussanträge in der Rechtssache C193/25 vorgelegt. Gegenstand des Verfahrens ist die von Polen erhobene Klage gegen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Diese sieht vor, dass kommunales Abwasser in bestimmten Siedlungsgebieten künftig um eine sogenannte Viertbehandlung ergänzt wird, um Mikroschadstoffe zu entfernen. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen vierten Reinigungsstufe sollen Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung mindestens 80 Prozent der entstehenden Kosten übernehmen.
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