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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Kontrollaktion von Stadtpolizei und Lebensmittelaufsicht

von Ilse Romahn

(29.09.2020) Am Wochenende des 26. und 27. Septembers wurden bei einer gemeinsamen Aktion der Stadtpolizei und der Lebensmittelkontrolle des Ordnungsamtes insgesamt 14 Lokale und Shisha-Bars überprüft. Nur bei zweien gab es keine Beanstandungen.

Dafür wurden zwei weitere Betriebe geschlossen. Die insgesamt aufgefundenen Mängel decken die ganze mögliche Bandbreite der Verfehlungen ab. Waren es bei einem ein fehlender Preisaushang oder leichte Bau- und Hygienemängel, fand sich andernorts weitaus Schlimmeres.

So wurde ein Betrieb geschlossen und versiegelt, weil keine Gästeliste nach der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) geführt wurde und die Hygienemängel eine deutliche Gefährdung des Verbrauchers ergaben. Ebenfalls geschlossen und versiegelt wurde eine weitere Bar, da dort die Gästeliste nur mangelhaft geführt wurde und die Tischabstände unter 50 Zentimetern lagen. Dazu noch grobe Verunreinigungen in der Eismaschine und im Thekenbereich, sowie im Lagerkeller Mäusekadaver, Mäusekot und andere Verunreinigungen.

Bei anderen Lokalitäten wurden Geldspielgeräte ohne technische Sicherungseinrichtung oder Aufstellerhinweis aufgefunden. Diese wurden entweder sichergestellt oder vor Ort versiegelt. In zwei Shisha-Bars musste wegen Hygienemängeln oder einer falsch angeschlossenen Abluftanlage die Zubereitung und Abgabe von Shishas untersagt werden. Dazu wurde noch in einer der Bars eine 15-jährige im Raucherbereich angetroffen.

In einer Sauna wurden ebenfalls Hygienemängel festgestellt, dazu eine nicht unerhebliche Anzahl Poppers, einer flüssigen und kurzzeitig wirkenden Droge, die sichergestellt wurden. Ebenfalls wurde in einem Betrieb ein Butterflymesser auf der Toilette aufgefunden und in amtliche Verwahrung genommen.

Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig diese intensiven Kontrollmaßnahmen der Stadtpolizei sind, um die Sicherheit und die Gesundheit der Bürger zu schützen. Daher werden sie auch weiterhin durchgeführt. (ffm)