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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Konsequentere Unterbindung des Eintrags von SARS-CoV-2 in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Kabinett erweitert Testpflicht für Personal ab 16. Januar 2021

von Karl-Heinz Stier

(15.01.2021) Die Entwicklung der Pandemie hat gezeigt, dass Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen der Alten- wie auch der Eingliederungshilfe eine besonders schutzbedürftige Personengruppe sind.

Die in allen Bundesländern hohen Infektions- und auch Todeszahlen der letzten Wochen und Monate verdeutlichen, dass in und für Alten- und Pflegeeinrichtungen über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weitere Schutzmaßnahmen geboten sind. 

„Weil wir dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner oberste Priorität beimessen, ist über die bereits laufenden Impfungen und die konsequente Befolgung der AHA+L-Regeln und Hygienekonzepte hinaus die umfassende und konsequente Unterbindung möglicher Übertragungswege des Virus in die Einrichtungen durch regelmäßige Testungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zentraler Bedeutung“, stellte Gesundheitsminister Kai Klose fest.

Die seit dem 16. Dezember 2020 für die Einrichtungen der stationären Altenhilfe geltende Pflicht zu einer mindestens einmal wöchentlichen und gezielten Testung des Personals, das in der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen tätig ist, wird angesichts der bundesweit nach wie vor hohen Infektionszahlen in diesen Einrichtungen erweitert. 

„Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett beschlossen, dass die Einrichtungen der stationären Altenhilfe ab Samstag, 16. Januar 2021, zu einer mehrmaligen und zu dokumentierenden Testung des Gesamtpersonals der jeweiligen Einrichtung verpflichtet sind. Konkret bedeutet das, Testungen erfolgen für alle Mitarbeitenden mindestens zweimal pro Woche sowie darüber hinaus bei Dienstantritt nach einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen“, konkretisierte Klose den aktuellen Beschluss des Kabinetts.

Flankiert wird das Vorgehen vom Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021. Dieser sieht eine gemeinsame Initiative der Länder zur Unterstützung der Einrichtungen durch Hilfsorganisationen und Freiwillige bei der Durchführung der Testunten vor. Die Kommunalen Spitzenverbände haben ihre Unterstützung bei der Koordinierung der regionalen Bedarfe zugesagt und die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Vermittlung, so die Beschlusslage.

Zur Beschaffung der Tests führt Gesundheitsminister Klose aus, dass das Land Hessen über einen Dienstleister für ein wöchentliches Kontingent von 500.000 Schnelltests gesorgt habe, auf das die Einrichtungen zugreifen können. Da die Bestellung online, mit einem verbindlichen Lieferzeitraum und darüber hinaus zu einem Preis erfolge, der über die Pflegekassen abgerechnet werden kann, verbindet sich mit dem Kontingent ein Service des Landes, der den Einrichtungen Zeit und Geld spare. Über dieses Kontingent hinaus gibt es weitere Anbieter, über die Tests bezogen werden können.