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Kleine Farbenlehre der Rezepte

Die Interessenvertretung für Patienten klärt auf

Die Rezepte, die der Arzt einem in die Hand drückt, sind nicht einheitlich weiß, sondern können ganz unterschiedliche Farben tragen. Was es damit für eine Bewandnis hat, erklärt der Vorsitzende der Interessenvertretung für Patienten-&-Versicherte (IVPV), Bundesverband für Gesundheit-&-Soziales, Manfred Pfeiffer, im neuen Infobrief „Aufgepasst & Hergehört“.
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Der Vorsitzende der Interessenvertretung für Patienten & Versicherte, Manfred Pfeiffer, kennt sich mit den Farbbedeutungen von Rezepten aus.
Foto: Interessenvertretung für Patienten & Versicherte

Die Informationen beziehen sich auf die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Rosa: Die Kasse zahlt

Die Verodnung auf einem rosa Rezept bedeutet, die Kosten für das benannte Medikament werden von den gesetzlichen Kankenkassen übernommen. Es können jedoch Mehrkosten für Zuzahlungen anfallen. Grundsätzlich sind Kasssenrezepte 28 Tage gültig. Bei späterer Einlösung übernehmen die Krankenkasse die Kosten nicht mehr. Das Kassenrezept gilt dann als Privatrezept.

Ausnahme: Ein Entlass-Rezept für die Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt ist nur drei Werktage gültig. Das Rezept erkennt man an dem querverlaufenden Aufdruck: Entlassmanagement.

Weiß: T-Rezept

Drei Wirkstoffe zur Behandlung des Multiplen Myeloms (Knochenmarkkrebs) können bei Schwangeren das Risiko für Fehlbildungen des Babys besonders stark erhöhen. Dazu gehören: Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Deshalb ist die Verordnung nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und mit einem besonderen Rezeptformular möglich. Das T-Rezept ist weiß und besteht aus zwei Durchschlägen. Diese Rezepte müssen innerhalb von sechs Tagen nach Ausstellung eingelöst werden.

Gelb: Betäubungsmittel

Medikamente mit besonderem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial wie starke Schmerzmittel (Opiate) und bestimmte Psychopharmaka werden besonders streng kontrolliert. Die Verordnung erfolgt auf besonderem Rezeptformular. Das Betäubungsmittel-Rezept ist gelb und besteht aus drei Durchschlägen. Ein Durchschlag verbleibt beim Arzt, zwei Durchschläge erhält der Patient.

Betäubungsmittel-Rezepte müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung eingelöst werden.

Grün: Selbstmedikation

Das Grüne Rezept ist eigentlich nicht nötig, um nicht verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu kaufen. Manche Ärzte möchten mit diesem Rezept aber ein bestimmtes Arzneimittel für den Patienten empfehlen bzw. die Verordnung in seinen Patientenunterlagen festschreiben.

Blau: Privatrezept

Ein Medikament gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen und ist damit nicht erstattungsfähig. Ein klassischer Fall für ein Privatrezept.

Und noch eine Information zum Schluss: Wann zahlt die Krankenkasse die Nadeln?

Patienten mit chronischen Schmerzen in der Lendenwirbelsäule oder einer Arthrose im Kniegelenk haben nach sechs Monaten Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen und zwar innerhalb von sechs Wochen.