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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Kinder und Schwangere im Auto: Rauchverbot

Das fordert ein Bündnis von 37 Verbänden und Institutionen

von pm/idw

(06.12.2022) Ein breites Bündnis von 37 Organisationen, Verbänden und Institutionen fordert ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren. Bundesregierung und Bundestag sind aufgefordert, durch eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes oder der Straßenverkehrsordnung ein gesetzliches Rauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen bei Anwesenheit von Minderjährigen sowie Schwangeren zu normieren. Zur Durchsetzung des Verbotes sollten Verstöße mit einem wirksamen Bußgeld geahndet werden.

Den Verbändeappell „Gesundheitsschutz geht vor – Für ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren“ haben neben der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) sowie vielen anderen auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (dkfz) unterzeichnet.

Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

„Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche aus Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade sie sollten besonders vor Gesundheitsschäden durch Passivrauchen geschützt werden“ sagt Dr. Frank Lehmann, Sprecher des Ressorts Prävention und Gesundheitsförderung der DGSMP.

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Der Verbändeappell „Gesundheitsschutz geht vor – Für ein Rauchverbot in Autos bei Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren“ mit allen unterzeichnenden Verbänden, Organisationen und Institutionen kann unter https://www.dgsmp.de/news/verbaendeappell-rauchverbot-in-autos-bei-anwesenheit-v... heruntergeladen werden.

Über die DGSMP

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V. wurde im Jahr 1963 als wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaft für Sozialmedizin gegründet. 1987 erfolgte die Ergänzung um den Bereich „Prävention“. Die DGSMP fördert Forschung, Lehre und Praxis in Sozialmedizin und Prävention und führt Vertreter unterschiedlicher Disziplinen zusammen. Ihr gehören ca. 500 Mitglieder an, die u.a. aus Gesundheitswissenschaften, Medizin und Sozialwissenschaften stammen. Die DGSMP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Weitere Informationen unter http://www.dgsmp.de