Kanal-Haie in Frankfurt unterwegs
Hauseigentümer sind für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen einschließlich des Anschlusskanals bis zum öffentlichen Kanal in der Straße verantwortlich. Diese Leitungen müssen – wie der öffentliche Kanal – ohne Schäden und Abflusshindernisse sein.
Das Hessische Wassergesetz verpflichtet die Betreiber der öffentlichen Abwasseranlagen, den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal zu überwachen oder sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
In Frankfurt übernimmt die Stadtentwässerung diese Aufgabe für die Grundstückseigentümer. Unter dem Motto „Wir schau’n mal bei Ihnen rein“ untersucht sie nach einem festgelegten Ablaufplan die Zuleitungskanäle aller Grundstücke im gesamten Stadtgebiet vom öffentlichen Kanal aus, soweit wie dies technisch möglich ist. Die Kosten dafür werden aus der Abwassergebühr gedeckt. Der Eigentümer erhält keine gesonderte Rechnung.
Weitere Informationen dazu gibt es unter http://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/service/entwaesserung.html.
Die Untersuchung wird durch die Stadtentwässerung Frankfurt veranlasst. Für den Grundstückseigentümer besteht hinsichtlich der Untersuchung der Grundstücksentwässerungsleitungen deshalb kein Handlungsbedarf.
Die Stadtentwässerung warnt daher vor Firmen, die den Grundstückseigentümern die Untersuchung ihrer Grundstücksentwässerungsleitungen mittels Kameratechnik mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen oft in Form von so genannten Haustürgeschäften anbieten. Diese Firmen sind von der Stadtentwässerung Frankfurt nicht autorisiert. Die Firmen – in der Fachwelt „Kanal-Haie“ genannt – bauen darauf, mit unseriösen Untersuchungsangeboten den nicht fachkundigen Grundstückseigentümern im Anschluss an die Untersuchung überteuerte oder gar unnötige Sanierungsarbeiten verkaufen zu können. In Zweifelsfällen können sich Bürger an die Stadtentwässerung Frankfurt wenden, Telefon (069)212-34666 oder E-Mail poststelle.eb68@stadt-frankfurt.de. (ffm)