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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Künstliche Intelligenz: Für eine Regulierung, die Grundrechte schützt und Innovation fördert

von Ilse Romahn

(19.01.2023) Auf Initiative des Frankfurter Bundestagsabgeordneten Armand Zorn hat die SPD-Bundestagsfraktion am 17. Januar ein Positionspapier zu der geplanten EU-Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Auf europäischer Ebene wird diese Regulierung in Form des so genannten „AI Act“ (AI = Artificial Intelligence) aktuell entwickelt und auch heiß diskutiert.

Zorn ist überzeugt davon, dass die KI-Regulierung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Das Ziel des AI Acts sei eine vertrauenswürdige KI und damit würde sich, laut Zorn, der europäische Weg im Umgang mit Künstlicher Intelligenz deutlich von den großen Playern USA und China unterscheiden. 

Zorn erklärt dazu: „Mit zielgerichteter Regulierung schützen wir nicht nur Grund- und Persönlichkeitsrechte, sondern stärken außerdem Innovation, unsere Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wirtschaftsstandort. Es ist aber zentral, dass dabei in der Anwendung von KI-Systemen keine Grenzen überschritten werden. Europa muss klar machen: Kein Social Scoring, kein Predictive Policing und keine biometrische Erkennung im öffentlichen Raum.“ 

Für Armand Zorn ist aber auch klar, dass an entscheidenden Punkten noch nachgebessert werden muss: „Ich beobachte mit Sorge die Entwicklungen auf EU-Ebene, bei denen der ursprüngliche Vorschlag an wichtigen Stellen verwässert wird.“ Zorn kritisiert, die geplante Einschränkung des Hoch-Risiko-Bereichs und eine enggefasste KI-Definition würden den AI Act schnell wirkungslos machen. Daher freut sich der Frankfurter Abgeordnete, der Mitglied des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag ist, dass die SPD-Bundestagsfraktion sich nun einstimmig zu einer fairen und effektiven Regulierung bekennt. Zorn wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass in den kommenden Verhandlungen noch nachjustiert wird.

Die Entwicklungen zur KI-Regulierung sind auch für Hessen hochrelevant, denn die hessische Polizei verwendet in ihrer Arbeit die umstrittene KI-Software Gotham, um bessere Vorhersagen zu zukünftigem Tatgeschehen machen zu können. Die Software sucht in Datenbanken nach verdächtigen Anhaltspunkten und stellt Verknüpfungen her, die auf eine Straftat hindeuten könnten. Darüber muss aktuell nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden, da u.a. die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Nutzung der Software in der Polizeiarbeit geklagt hat. Zwar können diese sogenannten Predictive Policing-Systeme die Polizeiarbeit unterstützen. Allerdings ist für den Frankfurter Abgeordneten Armand Zorn die Gefahr der Diskriminierung bei weitem zu hoch.  

Armand Zorn: „Bei Verwendung personen- und ortsbezogener Daten führt der Einsatz von Predictive Policing-Systemen oft zu Diskriminierung marginalisierter Gruppen und zur Verstärkung von Vorurteilen. Ich setze mich daher dafür ein, dass der Einsatz von Systemen, die mit den genannten Risiken verbunden sind, ohne Ausnahmen verboten werden.“