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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Justizminister besucht Arbeitsgericht Frankfurt

Er zollte den "engagierten Mitarbeitern" großes Lob

von Norbert Dörholt

(02.02.2023) Hessens Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck hat am Mittwoch das größte hessische Arbeitsgericht Frankfurt besucht. Neben einem Gespräch mit der Präsidentin des Arbeitsgerichts Dr. Bettina Günther nutzte der Minister die Gelegenheit, sich mit den Gremien auszutauschen und mit den Proberichtern ins Gespräch zu kommen. Poseck betonte: „Das Arbeitsgericht leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur ausgewogenen Konfliktlösung am Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt.“

Präsidentin des Arbeitsgerichts Frankfurt Dr. Bettina Günther, Vizepräsidentin des Arbeitsgerichts Frankfurt Dr. Silke Kohlschitter und Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck (v.l.n.r.)
Foto: HMdJ
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Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Streitigkeiten, die das Arbeitsleben betreffen. Dazu gehören Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zwischen Tarifvertragsparteien. Zur hessischen Arbeitsgerichtsbarkeit gehören sieben Arbeitsgerichte: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel, Offenbach und Wiesbaden.

Prof. Dr. Poseck sagte u.a.: „Das Arbeitsgericht Frankfurt leistet einen überaus wichtigen Beitrag zur ausgewogenen Konfliktlösung am Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt. Viele Wirtschaftsunternehmen, zahlreiche Banken, aber auch Fluggesellschaften haben ihren Sitz in und um Frankfurt. Hier haben oft neue Geschäfts- und Arbeitszeitmodelle ihren Ursprung. Für die damit zusammenhängenden Rechtsfragen ist oftmals das Arbeitsgericht Frankfurt zuständig, ebenso wie über Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder auch über die Zulässigkeit von Streiks im Flug- und Bahnverkehr. Die Bedeutung Frankfurts als Wirtschaftsstandorts wirkt sich auch auf Frankfurt als Justizstandort aus. So sind nicht nur das größte Amts- und Landgericht Hessens hier verortet, sondern auch das größte hessische Arbeitsgericht.

In den zum Teil komplexen Verfahren mit internationalem Bezug stehen den mit hoher rechtlicher Expertise ausgestatteten Richtern des Arbeitsgerichts nicht selten ebenfalls hochspezialisierte und -qualifizierte Fachanwälte für Arbeitsrecht aus großen überregionalen oder internationalen Kanzleien gegenüber. Auch Eilverfahren, vor allem im Zusammenhang mit Arbeitskampfmaßnahmen, haben zuletzt zugenommen. Dies macht das richterliche Aufgabenfeld im arbeitsgerichtlichen Kontext zu einer fordernden sowie anspruchsvollen, aber auch hochinteressanten Tätigkeit. 

Das Arbeitsgericht Frankfurt ist sehr leistungsfähig. Die durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten waren im vergangenen Jahr mit 4,6 Monaten erfreulich kurz. Der Stellenbesetzungsgrad im richterlichen Bereich liegt bei annähernd 100 Prozent. Nur 0,1 Stellenanteile sind derzeit nicht besetzt.

Ein besonderer Dank gilt auch den ehrenamtlichen Richtern. Sie sind fester und unverzichtbarer Bestand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Aufgrund ihrer Herkunft von der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sichern sie die Ausgewogenheit und die Akzeptanz der Rechtsprechung. 

Der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt in unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung eine hohe Bedeutung zu. Durch sie werden Rechtssicherheit und Rechtsfrieden im Arbeitsverhältnis gewährleistet. Dies gilt auch für das Arbeitsgericht Frankfurt, an dem derzeit 29 Richterinnen und Richter mit rund 10.000 Verfahren im Jahr 2022 – wie im Vorjahr 2021 – wieder deutlich mehr als ein Drittel aller arbeitsgerichtlichen Verfahren in Hessen bearbeitet und zu einem Abschluss gebracht haben. Dass dies stets so gut gelingt, ist vor allem den engagierten Bediensteten zu verdanken.“