Letzte Aktualisierung: 17.04.2024
Insolvenzen im Januar 2021 weiterhin rückläufig
von Helmut Poppe
(13.04.2021) Auch im Januar 2021 hat die Zahl beantragter Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzverfahren in Hessen deutlich unter dem Vorjahresniveau gelegen. Damit setzte sich der Trend aus dem zweiten Halbjahr 2020 fort. Vorläufige Ergebnisse zu Unternehmensinsolvenzen zeigen auch für Februar 2021 einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Für den Januar 2021 weist die monatliche Insolvenzstatistik 81 beantragte Insolvenzverfahren von Unternehmen in Hessen aus. Damit ist ihre Zahl gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 23 Prozent zurückgegangen. Im Januar 2020 hatte das Hessische Statistische Landesamt (HSL) noch 105 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet.
Von den 81 im Januar 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen wurden 44 Verfahren eröffnet und 37 mangels Masse abgewiesen. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen belief sich dabei auf 64 Millionen Euro.
Für den Februar 2021 weisen die vorläufigen Ergebnisse zu Unternehmensinsolvenzen 84 beantragte Verfahren und damit ebenfalls einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat aus. Im Februar 2020 wurden noch 107 Verfahren beantragt.
Damit setzte sich der Trend aus dem zweiten Halbjahr 2020 auch zu Anfang des Jahres 2021 fort: Seit Juli 2020 lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen stets unter dem Wert des jeweiligen Vorjahresmonats (siehe Pressemitteilung vom 12. März 2021).
Verbraucherinsolvenzen
Auch bei den Verbraucherinsolvenzen lag die Zahl der beantragten Verfahren seit dem zweiten Halbjahr 2020 deutlich unter dem Vorjahreswert. Dieser rückläufige Trend dauerte im Januar 2021 weiter an: Die Zahl beantragter Verfahren sank um 27 Prozent von 328 im Januar 2020 auf 238 im Januar 2021. Von diesen 238 Verfahren wurden 233 eröffnet und in 5 Fällen ein Schuldenbereinigungsplan angenommen.
Im Jahr 2020 stand in Deutschland eine Verkürzung der Dauer bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zur Diskussion. Die Ergebnisse des zweiten Halbjahres 2020 wiesen darauf hin, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher die politische Entscheidung abwarteten. Bundestag und Bundesrat beschlossen die Verkürzung im Dezember 2020 rückwirkend zum 1. Oktober 2020. Die Zahlen für die im Januar beantragten Insolvenzen zeigen jedoch noch keinen Nachholeffekt bei der Antragsstellung.
Hinweise:
Im Berichtszeitraum Januar 2021 waren durch die Corona-Pandemie betroffene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, von der Pflicht zur Insolvenzantragsstellung befreit.
Insolvenzverfahren werden mangels Masse abgewiesen, falls das Vermögen der Schuldnerin bzw. des Schuldners voraussichtlich nicht zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreichen wird. (HSL)