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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Inflationsrate in Hessen sinkt im September auf minus 0,5 Prozent

von Helmut Poppe

(30.09.2020) Nachdem die Inflationsrate bereits in den beiden Vormonaten gesunken war, sorgten deutlich fallende Preise für Mineralölprodukte für einen weiteren Rückgang der Inflationsrate im September auf minus 0,5 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel stiegen sowohl gegenüber dem Vormonat als auch gegenüber dem Vorjahresmonat nur leicht um 0,1 Prozent. Preissteigerungen waren im Bereich der Dienstleistungen zu beobachten.

Foto: HSL
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Im September 2020 lag das Niveau der Verbraucherpreise in Hessen um 0,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, hatte die Inflationsrate im August bei minus 0,3 Prozent und im Juli bei minus 0,1 Prozent gelegen. Im Vergleich zum August 2020 sank das Niveau der Verbraucherpreise im September um 0,2 Prozent.

Ein Grund für die niedrige Inflationsrate ist weiterhin die am 1. Juli 2020 in Kraft getretene temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die sich seitdem dämpfend auf die Inflationsrate auswirkt. Zudem prägten sinkende Energiepreise im September die weiter abnehmende Inflationsrate.

Preise für Energie

Im Vergleich zum August 2020 reduzierten sich die Preise für Energie im September um 1,6 Prozent. Heizöl war 9,4 Prozent und Kraftstoffe waren 2,0 Prozent günstiger als im Vormonat. Auch die Preise für Strom (minus 1,0 Prozent) und Erdgas (minus 0,3 Prozent) gingen im Vergleich zum August zurück.

Gegenüber September 2019 waren Energieprodukte im September 2020 durchschnittlich 9,2 Prozent günstiger. Insbesondere die Mineralölprodukte Heizöl (minus 41,5 Prozent) und Kraftstoffe (minus 14,0 Prozent) waren bedingt durch einen erneuten Rückgang des Rohölpreises deutlich billiger als vor einem Jahr. Auch für Strom zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher um 1,6 Prozent geringere Preise. Erdgas kostete durchschnittlich genauso viel wie vor einem Jahr.

Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie hätte die Inflationsrate im September 2020 – wie bereits im August – in Hessen bei 0,6 Prozent gelegen.

Preise für Nahrungsmittel

Das Niveau der Nahrungsmittelpreise lag im September 2020 um 0,1 Prozent über dem Niveau von August 2020. Teurer gegenüber dem Vormonat waren vor allem Fleisch und Fleischwaren um 1,2 Prozent sowie Obst um 0,6 Prozent. Die Preise für Molkereiprodukte und Eier stiegen durchschnittlich leicht um 0,1 Prozent. Weniger mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im September für Speisefette und -öle (minus 1,4 Prozent) sowie für Gemüse (minus 1,2 Prozent) bezahlen. Die Preise für Brot und Getreideerzeugnisse sanken gegenüber August um 0,6 Prozent.

Im Vergleich zum September 2019 zeigt sich ein ähnliches Bild. Auch gegenüber dem Vorjahresmonat stiegen die Preise für Nahrungsmittel im September um 0,1 Prozent. Ebenso waren gegenüber dem Vorjahresmonat Preissteigerungen bei Fleisch und Fleischwaren (plus 4,3 Prozent), bei Obst (plus 1,4 Prozent) sowie bei Molkereiprodukten und Eiern (plus 1,1 Prozent) zu beobachten. Die Preise für Gemüse sanken um 5,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, darunter waren Kartoffeln um 14,3 Prozent günstiger. Preiswerter als vor einem Jahr waren auch Speisefette und -öle (minus 3,7 Prozent) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (minus 1,4 Prozent).

Preise für Waren

Die Preise für Waren insgesamt stiegen im September gegenüber August 2020 um 0,2 Prozent und sanken gegenüber September 2019 um 2,4 Prozent. Darunter reduzierten sich die Preise für Verbrauchsgüter binnen Jahresfrist um 2,7 Prozent und für Gebrauchsgüter um 1,8 Prozent. Günstiger als im September 2019 waren unter anderem Mobiltelefone (minus 7,7 Prozent), Bekleidungsartikel (minus 4,8 Prozent), Geräte der Unterhaltungselektronik (minus 3,5 Prozent, darunter Fernsehgeräte: minus 5,7 Prozent) sowie Haushaltsgroßgeräte (minus 2,0 Prozent). Tabakwaren kosteten im Schnitt 5,7 Prozent mehr als im September 2019.

Preise für Dienstleistungen

Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im September 2020 um 1,0 Prozent unter dem Niveau des Vormonats und um 0,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Vergleich zum September 2019 verteuerten sich Dienstleistungen sozialer Einrichtungen um 4,6 Prozent, die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 2,0 Prozent, Gaststättendienstleistungen um 1,5 Prozent sowie Kulturdienstleistungen um 1,6 Prozent. Hohe Preissteigerungen um 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gab es bei Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen. Ursächlich dafür waren insbesondere eingeschränkte Öffnungszeiten und höhere Eintrittspreise für Schwimmbäder in Zeiten der Corona-Pandemie. Preisrückgänge gab es binnen Jahresfrist bei Bahnfahrkarten im Fernverkehr (minus 17,6 Prozent) und bei Telekommunikationsdienstleistungen (minus 2,8 Prozent).

Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) blieben im September durchschnittlich auf dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum September 2019 mussten Mieterinnen und Mieter 1,5 Prozent mehr bezahlen.

Hinweise

Um der deutschen Wirtschaft neuen Schub zu geben, hat der Bundesgesetzgeber die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigere Mehrwertsteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. So können sie zum Beispiel auch Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung für den Zeitraum von einem halben Jahr ändern zu müssen.

Die unterschiedlichen Vorgehensweisen von Händlern und Dienstleistern wurden bei der Preiserhebung berücksichtigt, sodass die Statistik der Verbraucherpreise in jedem Fall den tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlenden Preis erfasst. Die Auswirkung der Steuersenkung auf die Inflationsrate ist nicht separat quantifizierbar, da die Entwicklung der einzelnen Preise wie immer auch von vielen anderen Einflussfaktoren, wie zum Beispiel von der Nachfrage bzw. Verfügbarkeit, bestimmt ist. Die hier dargestellten Veränderungsraten geben somit keine Auskunft darüber, in welchem Umfang die Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde.

Nicht alle Waren und Dienstleistungen sind zudem von der Steuersenkung gleichermaßen betroffen. Rund 70 Prozent der im Warenkorb enthaltenen Güter sind mit dem regulären oder dem ermäßigten Steuersatz behaftet. Dagegen sind rund 30 Prozent der Güter von der Mehrwertsteuer befreit. So sind zum Beispiel Wohnungsmieten, die einen hohen Anteil an den Verbrauchsausgaben haben, nicht von der Steuersenkung betroffen.

Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig. (HSL)