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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Infizierte in häuslicher Quarantäne müssen Regeln bei der Abfallentsorgung befolgen

von Adolf Albus

(27.03.2020)  Bürgerinnen und Bürger, bei denen das Corona-Virus festgestellt wurde und die in häuslicher Quarantäne leben, müssen bei der Abfallentsorgung besondere Regeln beachten. Diese hat das Hessische Umweltministerium an die Städte und Gemeinden übermittelt.

Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen mit dem Virus behaftete Abfälle auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben. Da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden, sind die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die folgenden Regeln einzuhalten:

·         Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von zum Beispiel losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.

·         Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.

·         Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.

·         Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Mit diesen Maßnahmen sollen die Beschäftigten der Entsorgungsbetriebe vor einer Ansteckung geschützt werden, nicht zuletzt, damit die Abfallentsorgung auch weiterhin reibungslos funktioniert.

Die Stadt Hofheim dankt allen Betroffenen, die bei der Umsetzung dieser Regeln mitwirken, und wünscht gute Besserung.