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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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In Milieuschutzgebieten keine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

OB Feldmann und Planungsdezernent Josef begrüßen Genehmigungsvorbehalt

von Ilse Romahn

(04.06.2020) Oberbürgermeister Peter Feldmann: „Endlich! Für diese Forderung haben wir mit vielen Mieterinnen und Mietern seit Jahren hart gekämpft. Gemeinsam werden wir im Interesse der Frankfurter handeln: Das Zuhause von Menschen ist kein Spekulationsobjekt.

Planungsdezernent Mike Josef wird konsequent diese Möglichkeit im Interesse der Menschen unserer Heimatstadt nutzen. Er kann sich dabei auf meine volle Rückendeckung verlassen!“

Stadtrat Mike Josef begrüßt die am Mittwoch, 3. Juni, bekannt gewordene Entscheidung des Landes Hessen, mit Wirkung zum 1. Juni ein Genehmigungsvorbehalt in Milieuschutzgebieten in Kraft zu setzen. „Zum Schutz bestehender Mietverhältnisse werden wir ab sofort eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten nur in den wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulassen, beispielsweise wenn sie an Erben, Familienmitglieder oder an die Mieter gehen sollen“, sagte Josef. „Mit der Entscheidung des Landes wird der Mieterschutz und der Schutz von bezahlbaren Mietwohnungen gestärkt. Milieuschutzsatzung können nun konsequenter angewandt werden und ihre volle Wirkung entfalten.“

Das Land Hessen hatte am Mittwoch, 3. Juni, mitgeteilt, dass Städte die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen können. Voraussetzung hier ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dieser so genannte Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni an in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften wie beispielsweise die Mietpreisbremse gelten – und somit auch in Frankfurt. (ffm)