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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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In Feld und Flur rücksichtsvoll verhalten und an die Corona-Regeln denken

Hofheims Stadtverwaltung appelliert

von Adolf Albus

(01.04.2020) Mit Beginn der warmen Jahreszeit zieht es Jogger, Spaziergänger oder Radler wieder nach draußen. Vermutlich wird deren Zahl in diesem Jahr noch größer durch diejenigen, die wegen der Corona-Pandemie zuhause sind und Zeit haben, die Natur zu genießen.

Feld und Flur sind, auch unabhängig von den Corona-Regeln, kein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen kann, was einem beliebt. Es gelten eine Vielzahl von Regeln und gesetzlichen Vorschriften, die es einzuhalten gilt. Auch wenn man unbeobachtet ist, sollte man aus Respekt die Rechtsgüter anderer achten.

Bei allem Spaß in der Natur weist die Stadtverwaltung Hofheim darauf hin, dass sich alle Menschen, welche die Hofheimer Umgebung zur Naherholung nutzen, bitte rücksichtvoll im Umgang mit Feldern, Wegen und dem Eigentum Anderer verhalten.

In diesem Frühjahr kommt die Verordnung der Landesregierung zur Beschränkung sozialer Kontakte hinzu, die ein Ausbreiten des Corona-Virus verlangsamen soll. Danach sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im eigenen Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Alle Personen sollten diese Regeln zur eigenen und zur Sicherheit anderer befolgen.

Besonders Bereiche wie die Bauerlöcher Wiesen, das Marxheimer Unterfeld und die Felder rund um Wallau laden zum Bewegen in frischer Luft ein. Hier gibt es landwirtschaftliche Flächen, Koppeln zur Tierhaltung und Kleingärten, die über landwirtschaftliche Wege zu erreichen sind und in hohem Maße von den Landwirten mit ihren Maschinen genutzt werden. Da die Wege in erster Linie für die Nutzung durch die Landwirte vorgesehen sind, müssen andere Nutzer Einschränkungen durch Unebenheiten und Verschmutzungen in Kauf nehmen. Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist bei ihrer Arbeit Vorrang zu gewähren.

Landwirte, Obstbauern, Erholungssuchende und Sporttreibende treffen auf Wegen und Feldern aufeinander. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Interessen und dem oft nicht regelgerechten Verhalten Einzelner zu Konflikten führen. Typische Regelverstöße sind:


·         Fahren und Parken auf Feldwegen durch Autos und Motorräder, die dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern.

·         Freies laufen lassen ihrer Tiere durch Hundehalter auf Wiesen und Feldern, wodurch Wildtiere und Vögel aufgeschreckt werden und Verschmutzungen bei der Lebensmittelproduktion entstehen.

·         Hundekot wird nicht entfernt, obwohl dies durch mitgeführte Maisstärke- oder Plastikbeutel einfach wäre.

·         Betreten nicht eingezäunter, privater Grundstücke.

·         Entwenden von Obst und Nüssen, teilweise direkt von den Bäumen.

·         Illegale Bauten und andere nicht rechtmäßige Nutzungen von Grundstücken, etwa zum Ablagern von Abfällen.

Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Nutzer, die Feldwege und Grundstücke nicht unbefugt mit dem Auto oder dem Motorrad zu befahren, beim Wandern und Radeln auf den Wegen zu bleiben, ihren Müll zu beseitigen, Lärm zu vermeiden und Hunde an der Leine zu führen sowie deren Kot, der abfallrechtlich auch als Müll anzusehen ist, zu beseitigen. Beseitigen heißt nicht, dass der Hundekot in eine Plastiktüte gepackt und diese dann ins Feld oder auf eine Wiese geworfen wird. Eine Methode des „Entsorgens“, die leider immer beliebter wird.

Auch im Feld kann ordnungswidriges Verhalten bei entsprechenden Feststellungen der Ordnungspolizei, z. B. in Bezug auf Müll und Lärm, geahndet werden, da es sich hier um öffentlichen Bereich handelt. Private Anzeigen sind ebenso möglich.

Wenn aber alle Beteiligten die bestehenden Regeln beachten und aufeinander Rücksicht nehmen, ist eine konfliktfreie Nutzung der attraktiven Naherholungsbereiche der Stadt Hofheim für alle möglich. Zudem sollte das rücksichtsvolle Verhalten ohnehin selbstverständlich sein.

Die Ordnungspolizei wird in den Außenbereichen in den Sommermonaten vermehrt präsent sein. Bei den Kontrollen festgestellte Verstöße verwarnt sie sowohl mündlich als auch schriftlich, um nachhaltig eine angemessene Verhaltensweise der Nutzer herbeizuführen.