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Letzte Aktualisierung: 11.12.2024

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In Feld und Flur rücksichtsvoll verhalten

Bürgerinnen und Bürger sind gefragt

von Adolf Albus

(22.04.2024) Zu Beginn der warmen Jahreszeit zieht es die Menschen wieder verstärkt in die Natur. Der Außenbereich ist jedoch kein rechtsfreier Raum; stattdessen gelten auch hier eine Vielzahl von Regeln und gesetzlichen Vorschriften, die es einzuhalten gilt.

Bürgermeister Christian Vogt (links), mit Vertretern des Wallauer Ortsbeirates und örtlichen Landwirten vor dem Piktogramm, dass auf einem landwirtschaftlichen Weg auf rücksichtsvolles Verhalten aufmerksam machen soll
Foto: Stadt Hofheim
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Besonders Bereiche wie die Bauerlöcher Wiesen, das Marxheimer Unterfeld und die Felder rund um Wallau laden zum Spazieren, Radeln und Joggen ein. Bei allem Vergnügen in freier Natur bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, die die Hofheimer Umgebung zur Naherholung nutzen, rücksichtsvoll im Umgang mit Feldern, Wegen und dem Eigentum Anderer umzugehen.

In den genannten Bereichen gibt es landwirtschaftliche Flächen, Koppeln zur Tierhaltung und Kleingärten, die über landwirtschaftliche Wege zu erreichen sind und in hohem Maße von den Landwirten mit ihren Maschinen genutzt werden. Da diese Wege in erster Linie für die Nutzung durch die Landwirte vorgesehen sind, müssen andere Nutzer Einschränkungen durch Unebenheiten und Verschmutzungen in Kauf nehmen; landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist bei ihrer Arbeit Vorrang zu gewähren.

Landwirte, Obstbauern, Erholungssuchende, Hundebesitzer und Sporttreibende treffen auf Wegen und Feldern aufeinander. Das kann aufgrund der unterschiedlichen Interessen und dem oft nicht regelgerechten Verhalten Einzelner zu Konflikten führen. Typische Regelverstöße sind:

  • Auf Feldwegen fahrende und parkende Autos und Motorräder, die dadurch den landwirtschaftlichen Verkehr behindern.
  • Freies Laufenlassen ihrer Tiere durch Hundehalter auf Wiesen und Feldern, wodurch Wildtiere und Vögel aufgeschreckt werden und Verschmutzungen bei der Lebensmittelproduktion entstehen können.
  • Nichtentfernen von Hundekot, obwohl dies durch mitgeführte Maisstärke- oder Plastikbeutel einfach zu realisieren wäre.
  • Betreten nicht eingezäunter, privater Grundstücke.
  • Entwenden von Obst und Nüssen; teilweise direkt von den Bäumen.
  • Illegale Bauten und andere, nicht rechtmäßige Nutzungen von Grundstücken, etwa zur Ablage von Abfällen.

Daher appelliert die Stadtverwaltung an alle Nutzer, die Feldwege und Grundstücke nicht unbefugt mit dem Auto oder dem Motorrad zu befahren, beim Wandern und Radeln auf den Wegen zu bleiben, ihren Müll zu beseitigen, Hunde an der Leine zu führen, deren Kot - der abfallrechtlich auch als Müll anzusehen ist - zu beseitigen und Lärm zu vermeiden. Vor allem aber sollte eine relativ neue, unpopuläre Methode unterbleiben: das Einsammeln des Hundekots mittels einer Plastiktüte, die im Anschluss gefüllt auf Feld und Wiese zurückbleibt.

Auch im Feld kann ordnungswidriges Verhalten bei entsprechenden Feststellungen der Ordnungspolizei, zum Beispiel in Bezug auf Müll und Lärm, geahndet werden, da es sich hier um öffentliche Bereiche handelt. Private Anzeigen sind ebenso möglich. Wenn aber alle Beteiligten die bestehenden Regeln beachten und aufeinander Rücksicht nehmen, ist eine konfliktfreie Nutzung der attraktiven Naherholungsbereiche der Kreisstadt Hofheim am Taunus für alle möglich. Zudem sollte das rücksichtsvolle Verhalten ohnehin selbstverständlich sein.

Die Ordnungspolizei wird in den Sommermonaten vermehrt in den Außenbereichen präsent sein. Bei den Kontrollen festgestellte Verstöße spricht sie sowohl mündliche als auch schriftliche Verwarnungen aus, um nachhaltig eine angemessene Verhaltensweise der Nutzer herbeizuführen.