Letzte Aktualisierung: 10.12.2024
In Champ-Laune
von Helmut Poppe
(02.02.2024) Polizei nimmt im Gallusviertel einen renitenten Champagnerdieb fest.
Am Mittwochnachmittag (31. Januar 2024) nahm die Polizei im Stadtteil Gallus einen 35-jährigen Mann fest, der zuvor in einem Hotel eine Flasche Schaumwein trank, ohne diese zu bezahlen. Bei seiner Festnahme leistete dieser erheblichen Widerstand.
Um kurz nach 15 Uhr ging über den Polizeinotruf der Anruf eines Hotelmitarbeiters ein, welcher um dringende Unterstützung bat. Eine alarmierte Polizeistreife traf kurz darauf am besagten Hotel am "Güterplatz" ein und erfuhr von Angestellten, dass zuvor ein Mann auf unbekannte Weise das Gebäude betreten habe. Offenbar trank dieser in einem der oberen Stockwerke eine Flasche Champagner, ohne diese zu bezahlen. Auf Ansprache von Mitarbeitern seien diese körperlich angegriffen und mit einem Schraubendreher bedroht worden. Danach sei der Mann geflüchtet.
Im Rahmen der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen trafen die Beamten den Flüchtigen noch in der Nähe in einer haltenden Straßenbahn an. Dieser zeigte sich jedoch ihnen gegenüber renitent und kam der Aufforderung, die Bahn zu verlassen, nicht nach, sodass ihn die Beamten mit einfacher körperlicher Gewalt herausführen mussten. Bei der anschließenden Personenkontrolle schlug der Mann dann um sich. Als die Beamten ihn daraufhin fixieren wollten, löste sich dieser und traf einen Beamten mit der Faust im Gesicht. Folglich setzten sie gegen ihn Reizstoff ein, was jedoch bei ihm keine Wirkung erzielte. Erst durch den Einsatz des polizeilichen Schlagstockes und der Unterstützung weiterer Polizeikräfte konnte der Mann festgenommen werden. Auf dem Weg zur Dienststelle setzte sich dieser weiterhin zur Wehr, wobei sich ein Beamter leicht verletzte.
Da der Verdacht bestand, dass er unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stand, wurde auf Anordnung bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Beamten den 35-Jährigen wieder auf freien Fuß. Dieser muss sich nun wegen des Diebstahls, der Bedrohung, der Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und des tätlichen Angriffs verantworten. (HP/ots)