Im Brandfall fatal: Zugeparkte Hydrantendeckel
Verstoß kann mit Verwarnung geahndet werden
Im schlimmsten Fall könnten sogar Menschen zu Schaden kommen. Sicherlich möchte niemand von uns für ein solches Szenario verantwortlich sein und im Zweifelsfall können dann sogar Schadenersatzansprüche auf den Verursacher zukommen.
Wie die Stadt Bad Soden am Taunus mitteilt, kommt es allerdings auch in Bad Soden am Taunus aus Unachtsamkeit einiger Verkehrsteilnehmer immerwieder vor, dass beispielsweise von Anwohnern Hydrantendeckel zugeparkt werden. Dies ist laut § 12 (3) Straßenverkehrsordnung verboten und kann mit einem Verwarngeld geahndet
werden.
Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Hydrantendeckel stets freizuhalten sind und nicht zugeparkt werden dürfen. Auf den entsprechenden Schildern ist der genaue Standort eines Hydranten abzulesen.
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