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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Home-Office Betrug – Frankfurter Detektei deckt auf

von Bernd Bauschmann

(19.02.2021) Home-Office – für manche Arbeitnehmer bedeutet das die Chance auf Freizeit, ohne dass der Chef sie dabei beobachtet. Vorteilhaft, denn das Gehalt fließt natürlich ebenso weiter, wenngleich die Arbeitsleistung nicht in vollem Umfang erbracht wird. Rein rechtlich ist dies ein Arbeitszeitbetrug und erfüllt einen Tatbestand, der zur Abmahnung und bei wiederholtem Auftreten sogar zur Kündigung des Arbeitnehmers führen kann.

Bildergalerie
Home-Office: Erfüllen Arbeitnehmer wirklich ihre Aufgaben oder gönnen sie sich deutlich mehr Auszeiten am Arbeitsplatz zu Hause? – Arbeiten zu Hause ist Vertrauenssache.
Foto: Pixabay / Lukasbieri
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Beim begründeten Verdacht ist sogar eine Überwachung der Arbeitnehmer möglich. Detektiv-Profis können dabei helfen.
Foto: Pixabay / Tumisu
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Allerdings ist nicht einfach, den Betrug im Home-Office tatsächlich nachzuweisen, denn es ist ein rechtlicher Spagat, denn die Überwachung der Arbeitnehmer darf nur mit einem fundierten Verdacht erfolgen. Mit den richtigen (detektivischen) Partnern funktioniert die Beweisführung.

Home-Office: Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Arbeiten im Home-Office bietet viele Freiheiten, allerdings haben die Arbeitnehmer die Pflicht, ihren betrieblichen Aufgaben nachzukommen. Private Telefonate, der mehrfache Gang zum Kühlschrank, das Einkaufen während der Arbeitszeit oder die Entspannungsphasen auf der Couch mit einem kurzen Nickerchen – das sind Beispiele, was während der Arbeitszeit im Home-Office nicht vom Chef geduldet werden muss.

Wer im Home-Office arbeitet, hat mehr Eigenverantwortung und muss vielleicht auch eigenständig Entscheidungen treffen. Keine persönlichen Teammeetings, kaum Treffen mit Kunden, sondern eigenes Rückgrat ist gefragt. Einige Arbeitnehmer kommen mit dieser Freiheit und Flexibilität besser zurecht als andere und bevorzugen sogar das Arbeiten zu Hause, denn diese „New Work“ ist für sie deutlich effizienter. Wenngleich sie vielleicht nicht immer von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr am Schreibtisch zu Hause sitzen, sind sie trotzdem produktiv. Trotzdem haben einige Chefs die Vermutung, dass ihre Arbeitnehmer es mit der Flexibilität und freien Arbeitszeitgestaltung etwas zu locker nehmen. In solch einem Fall kann die Kontrolle der Arbeitnehmer (beispielsweise durch eine Detektei Frankfurt) erfolgen. Damit dies rechtlich einwandfrei ist, sollte der Anfangsverdacht begründet sein, da es sonst Probleme mit dem Arbeitsgericht geben kann.

Ergebnis der Arbeit im Home-Office zählt
Einige Arbeitnehmer haben nämlich einen ganz anderen Rhythmus und Arbeiten bevorzugt in den Abendstunden oder Nacht. Sie können sich während dieser Zeit besser konzentrieren. Grundsätzlich ist es dem Chef egal, wann die Arbeiten erledigt werden, solange das Arbeitsergebnis zufriedenstellend ausfällt. Wichtig ist die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten. Wurde im Vertrag vereinbart, dass Gleitzeit möglich ist, können Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten, wann sie möchten und auch die Nacht zum Tag machen. In solch einem Fall benötigen sie am nächsten Tag eine Pause, denn sonst macht sich der Arbeitgeber durch die Nichteinhaltung der Arbeitszeitregularien strafbar.

Gründe, warum das Home-Office Arbeitnehmer stressen kann
Das Home-Office ist nicht jedermanns Geschmack. Einige fühlen sich beim Arbeiten von zu Hause aus unwohl, was ganz unterschiedliche Gründe haben kann. Sind beispielsweise Kinder zu Hause, fällt der Spagat zwischen Arbeit und deren „Unterhaltung“ (beispielsweise die Überwachung des Unterrichtes) häufig schwer. Die Folge: gestresster Kopf, kaum Motivation zum Arbeiten und der Zeitdruck für die Fertigstellung der Aufgaben. Damit es besser klappt, sollte mit den Kindern ein Agreement getroffen werden. So hilft beispielsweise ein fester Tages-/Stundenplan dabei, Struktur in das Arbeitsleben zu bringen und die Kinder dennoch smart zu beschäftigen.

Das Home-Office kann aber auch für eine Partnerschaft zur Bewährungsprobe werden, wenn beispielsweise beide Partner von zu Hause aus arbeiten und räumlich wenig Platz haben. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei das A und O, was allerdings längst nicht überall möglich ist. Damit es in der Partnerschaft im Home-Office nicht zu Streitigkeiten kommt, welche die Beziehung ins Wanken bringen, gilt auch hier die Devise: Kommunikation und klare Regeln helfen, den neuen Arbeitsalltag zu Hause zu bewältigen.

Jeder sollte sich feste Zeiträume schaffen, in denen er beispielsweise mit Kunden/Kollegen telefonieren kann, ohne dabei vom Partner gestört zu werden. Auch die Einrichtung eines individuellen Arbeitsumfeldes hilft, Aufgaben im Home-Office schneller und vor allem ohne Streitpotenzial zu bewältigen.

Unter diesen Umständen ist Überwachung der Arbeitnehmer im Home-Office möglich
Kann der Chef mich während meiner gesamten Arbeitszeit im Home-Office kontrollieren? In Deutschland ist die Rechtsprechung dafür im Gegensatz zu den USA deutlich anders. Hierzulande ist es nicht möglich, die Arbeitnehmer vollständig zu kontrollieren. Es muss ein begründeter Verdacht bestehen, dass der Arbeitnehmer seine Aufgaben im Home-Office nicht vertraglich vereinbart realisiert und deshalb ein Arbeitszeitmissbrauch stattfindet.

Möglich sind allerdings Systeme, die zur Erfassung der Arbeitszeiten dienen. So können die Log-in-Daten der Arbeitnehmer ausgewertet werden, um zu sehen, wie lange und wann die Mitarbeiter überhaupt im System gearbeitet werden.

Die Kontrolle von E-Mails ist ebenfalls möglich, jedoch nur bei einem fundierten Anlass. Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass der Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit privat Urlaubsreisen bucht oder sogar einer Nebentätigkeit nachgeht, kann er eine Kontrolle der E-Mails vornehmen. Allerdings muss hierbei die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Ausnahmen gibt es bei der privaten Nutzung der Laptops oder mobilen Endgeräte, wenn dies ausdrücklich im Vertrag zugesichert ist. Hier findet das Telekommunikationsgesetz Anwendung, sodass die Kontrolle der Telefonate oder E-Mails deutlich erschwerter wird.

Überwachung durch Profis: Was ist erlaubt?
Haben Arbeitgeber beispielsweise den Verdacht (durch einen Hinweis), dass der Arbeitgeber in seiner Freizeit für ein konkurrierendes Unternehmen arbeitet und damit Informationen weitergeben könnte, ist eine Überwachung durch den Detektiv möglich. Allerdings muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich erwähnt sein, dass die Nebenbeschäftigung mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden muss.

Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auch in der Freizeit überwachen, wenn beispielsweise der Verdacht auf Missbrauch bei einer Krankschreibung besteht. Mitarbeiter, die einen Krankenschein haben und eigentlich zu Hause sein müssen, sollten sich natürlich in dieser Krankheitszeit nicht im Urlaub oder auf Reisen befinden. Hat der Arbeitgeber den Verdacht, dass hier Missbrauch vorherrscht, kann er eine Detektei für die Überwachung beauftragen.

Weitere Möglichkeiten für die professionelle Überwachung der Arbeitnehmer (mit einem begründeten Anfangsverdacht) bieten sich mittels Telefonkontrolle oder Überwachung am Arbeitsplatz (beispielsweise mit Kamera).

Um später kostspielige Prozesse vor dem Arbeitsgericht zu umgehen, gilt: Sämtliche Informationen und Überwachungsergebnisse dokumentieren. Dadurch können später bei Rechtsstreitigkeiten Beweise erbracht werden. Wer einen Profi-Dienstleister mit der Überwachung betraut, bekommt nicht nur die rechtlich fundierten Beweismittel, sondern auch die Beratung, ob die angestrebte Überwachung überhaupt möglich ist.