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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Hofheims Bürgermeister Vogt: Vorerst kein Einzug von Kita-Gebühren

von Adolf Albus

(31.03.2020) Die seit einigen Wochen grassierende COVID 19 Pandemie hat weltweit, aber vor allem auch bei uns in Deutschland zu weitreichenden Beschlüssen von Bund und Ländern geführt, die das gesellschaftliche, aber auch das wirtschaftliche Leben in Deutschland in einem in der Bundesrepublik bislang einmaligen Maß einschränken.

Dabei wird die Politik genauso wie die Gesundheitsbehörden von dem Ziel geleitet, die Ausbreitung der Pandemie in Deutschland so weit wie möglich zu verlangsamen, um das Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten.

Zu diesen Beschlüssen gehört auch das Betretungsverbot von Kindertagesstätten und Schulen ab dem 16. März 2020 für alle Kinder, deren Eltern nicht bestimmten systemrelevanten Berufsgruppen angehören. Dies stellt die Familien vor große organisatorische und zum Teil auch finanzielle Herausforderungen.

Da die Menschen derzeit erhebliche Sorgen haben ihr Leben zu organisieren und vielleicht sogar Einkommenseinbußen verkraften müssen, erscheint ein landesweiter Erlass zu den Betreuungsgebühren geboten. Dazu wird es, wenn überhaupt, aber nicht kurzfristig kommen.

Um die Familien in ihrer Situation nicht alleine zu lassen und schnell zu reagieren, haben sich die Städte und Gemeinden in enger Abstimmung mit dem Main-Taunus-Kreis auf Sofortmaßnahmen verständigt.

Hofheims Bürgermeister Christian Vogt berichtet, dass die Städte und Gemeinden des Main-Taunus-Kreises hinsichtlich der Erhebung der Betreuungsgebühren, dies gilt auch für die aktuellen Notbetreuungsplätze, für den Monat April 2020 wie folgt verfahren wollen:

1.    Die Betreuungsgebühren sowie das Essensgeld der kommunalen Einrichtungen (Kindertagesstätten und außerschulische Betreuung) werden zunächst nicht eingezogen.

2.    Die freien und kirchlichen Träger der Kindertagesstätten werden gebeten die Betreuungsgebühren sowie das Essensgeld ebenfalls zunächst nicht einzuziehen.

3.    Die Freistellung der Eltern von den Betreuungsgebühren und den Kosten für die Mittagsverpflegung (Dauer und Höhe) wird zu gegebener Zeit durch die zuständigen politischen Gremien der Städte und Gemeinden (Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung) abschließend entschieden.

Die zur kurzfristigen und schnellen Entlastung der Eltern notwendigen Maßnahmen stellen allerdings zunächst rechtlich keinen formalen Verzicht der Städte und Gemeinde bzw. der Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Hierzu sind eine abschließende rechtliche Prüfung und die Beschlüsse der politischen Gremien notwendig. Bevor diese Beschlüsse jedoch gefasst werden, sollten die Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit der Hessischen Landesregierung mit dem Ziel eine landesweit einheitliche Regelung herbei zu führen, abgewartet werden.

Bürgermeister Vogt sagt abschließend: „Mit diesem vorbehaltlichen Nichteinzug möchten wir als Stadtverwaltung unseren Beitrag leisten, um in diesen außergewöhnlichen Zeiten Eltern zu entlasten. Eine endgültige Entscheidung über den Nicht-Einzug liegt in der Kompetenz der Stadtverordnetenversammlung. Die Pandemie fordert uns alle. Solidarität, Verantwortung und Herz füreinander werden auf eine Probe gestellt, und ich wünsche mir, dass wir diese gemeinsam bestehen.“