Hofheimer können Briefwahl einfach und schnell online beantragen
Wahlberechtigte Hofheimer Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl an der hessischen Landtagswahl und der Volksabstimmung am 28. Oktober teilnehmen möchten, können ihre Unterlagen online auf dem eigens dafür eingerichteten Internetportal https://www.wahlschein.de/6436007/ beantragen.
Die dort eingegebenen Daten gehen unmittelbar in die Datenbank des Wahlamtes im Hofheimer Rathaus ein, das die Briefwahlanträge bearbeitet und die Wahlunterlagen per Post versendet. Anträge können über das Internetportal ab sofort bis Mittwoch, 24. Oktober, 13 Uhr, eingereicht werden.
Der Antrag ist via Internet am einfachsten und schnellsten zu stellen. Den Link zum Portal und weitere Informationen zur Landtagswahl und zur Volksabstimmung gibt es auch auf der städtischen Homepage www.hofheim.de.
Wer keinen Internetanschluss hat, kann natürlich trotzdem Briefwahl beantragen oder gleich im Bürgerbüro ausüben.
Wahlberechtigte müssen im Bürgerbüro, Chinonplatz 2, lediglich ihren Personalausweis oder – wenn sie per Post angekommen ist – die Wahlbenachrichtigung vorlegen.
Die Unterlagen können gleich vor Ort ausgefüllt und in die Briefwahlurne eingeworfen werden. Wer möchte, kann die Unterlagen aber auch mit nach Hause nehmen und dort in aller Ruhe ausfüllen. Mit dem roten Wahlbriefumschlag, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, können die Unterlagen an das Wahlamt zurückgeschickt werden.
Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen steht das Bürgerbüro zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr, Mittwoch von 7.30 bis 14 Uhr, Freitag von 7.30 bis 16 Uhr, Samstag von 9 bis 12 Uhr.
Der Antrag auf der Wahlbenachrichtigung kann auch ausgefüllt, unterschrieben und per Post – bitte frankiert – an das Wahlamt geschickt werden, oder per Fax (06192)202-5464 oder eingescannt per E-Mail an sseidemann@hofheim.de.
Wer sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden lässt, sollte beachten: Der Antrag muss bis spätestens Donnerstag, 24. Oktober 2018, 13 Uhr, im Wahlamt vorliegen. Für eine persönliche Abholung steht das Wahlamt bis Freitag, 26. Oktober 2018, 13 Uhr, zur Verfügung.
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein muss spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, im Wahlamt vorliegen.