Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

Werbung
Werbung

Hofheim: Bei Schnee und Eis müssen Wege geräumt und gestreut werden

von Adolf Albus

(19.11.2020) Schnee und Eis – wie viel davon der kommenden Winter mitbringen wird, ist nicht absehbar. Die Ordnungsbehörde der Stadt Hofheim erinnert schon einmal alle Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken an ihre Pflicht, Schnee und Eis zu beseitigen. Die Räum- und Streupflicht ist in der örtlichen Straßenreinigungssatzung verankert.

Bei Schnee- und Eisglätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr die Gehwege und Überwege jeweils unverzüglich von Schnee und Eis befreit und gegen Glätte gestreut werden.

Wenn dies rechtzeitig gemacht wird, werden Dritte vor Unfällen und die Grundstückseigentümer und -besitzer vor möglichen Schadensersatzansprüchen und Ordnungswidrigkeitsverfahren bewahrt. Diese Räumungsaufgabe kann auf Dritte übertragen werden, wenn man sie selbst nicht wahrnehmen kann. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Auch sollten die Gehwege dort, wo noch Herbstlaub liegt, dringend gereinigt werden, da Fußgänger hier – vor allem in Verbindung mit Nässe – ausrutschen und stürzen können.

Gemäß der Satzung sind die Gehwege regelmäßig, auch unabhängig von besonderen Verschmutzungen, zu reinigen.

Die Satzung gibt es auf der städtischen Homepage www.hofheim.de im Bereich Rathaus / Verwaltung / Hofheimer Stadtrecht zum Herunterladen.