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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Hofheim: Übermittlungssperre beantragen

von Adolf Albus

(30.01.2023) Das Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus informiert – gemäß Paragraph 42 Absatz 3 und Paragraph 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes – die Einwohnerinnen und Einwohner über die Übermittlungssperren.

Diese Sperren kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner eintragen lassen, wenn er nicht möchte, dass seine Meldedaten an folgende Einrichtungen oder zu folgenden Zwecken weitergegeben werden:

  • Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
  • Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
  • Übermittlungen an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
  • Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann im Bürgerbüro des Hofheimer Rathauses einen schriftlichen Antrag stellen und ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Übermittlungssperre im Melderegister einrichten lassen. Entsprechende Formulare hierzu gibt es unter dem Stichwort „Übermittlungssperre“ auf der städtischen Homepage www.hofheim.de.