Letzte Aktualisierung: 14.02.2025
Hinweise zur Briefwahl in Hofheim
von Adolf Albus
(04.02.2025) Wegen des verkürzten Briefwahlzeitraums und dem im letzten Jahr geänderten Postgesetzes sind für die kommende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 besondere Hinweise der Kreisstadt Hofheim am Taunus in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post AG zu beachten:
Postalischer Erhalt der beantragten Briefwahlunterlagen
Die richtige Beanschriftung der Hausbriefkästen ist ein entscheidender Faktor für die Zustellung der Briefwahlunterlagen.
Spätester Einwurf-Zeitpunkt für Wahlbriefe
Spätestens 3 Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post AG empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefes durch die Wählerinnen und Wähler in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post AG.
Die Wahlberechtigten sind dafür verantwortlich den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben bzw. eingeworfen werden.
Letzte Leerung der Briefkästen
Am Samstag, 22. Februar 2025, werden alle Briefkästen im Wahlgebiet im Regelverfahren durch die Deutsche Post AG geleert. Die dort enthaltenen Wahlbriefe werden auf die Zielorte sortiert und transportiert.