Hilfe für die Steuererklärung
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt funktioniert automatisch, entbindet jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte ihre Beträge im Vorfeld überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen.
Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren bis Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de
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