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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Hessischen Kommunen steht das „besondere Behördenpostfach“ zur Verfügung

von Helmut Poppe

(18.02.2020) Digitalstaatssekretär Burghardt und Finanzstaatssekretär Dr. Worms: „Gelungene Zusammenarbeit mit der HZD und ekom21. Wir erwarten mehr Effizienz und hohen Mehrwert bei den Nutzern.“

Foto: Land Hessen
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Das besondere elektronische Postfach ermöglicht Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung in Hessen, den Hessischen Kommunen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts die sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden. Damit wird eine weitere wichtige Grundlage für einen durchgängigen elektronischen Rechtsverkehr in Hessen bereitgestellt. Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt und Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms erklärten hierzu: „Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Projekt zusammen mit der HZD und ekom21 umsetzen konnten. Es sorgt für mehr Effizienz und Erleichterung und hat einen hohen Mehrwert für die Nutzerinnen und Nutzer. Die neue Infrastruktur gewährleistet die erforderliche Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr innerhalb und mit der Landesverwaltung.“

Für das Land Hessen wurde die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) als erforderliche Prüfstelle benannt. „Die HZD besitzt alle Voraussetzungen, um den Einrichtungsprozess des besonderen elektronischen Behördenpostfachs professionell durchzuführen. Auf diese Weise haben die Nutzerinnen und Nutzer zugleich einen kompetenten Ansprechpartner für den gesamten Prozess der Registrierung und Inbetriebnahme“, berichteten Digitalstaatssekretär Patrick Burghardt und Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms
Der Support – technisch sowie organisatorisch – wird von der HZD geleistet. Dabei wird die HZD für den Bereich der hessischen Kommunen von der ekom21 für die erweiterten Service- und Supportprozesse im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs des besonderen elektronischen Behördenpostfachs unterstützt. Weitere Informationen sind unter https://bebpo.hessen.de/ verfügbar.