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Hessens Finanzminister informiert über gesetzliche Neuerungen

„Auch im kommenden Jahr ändert sich für die Bürger wieder eine Menge. Wer Bescheid weiß, der profitiert!“
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Hessisches Ministerium der Finanzen
Foto: Land Hessen

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer informierte zum anstehenden
Jahreswechsel über eine Vielzahl an gesetzlichen Neuerungen: „Jedes Jahr
ändert sich im steuerrechtlichen Bereich für die Bürgerinnen und Bürger eine
Menge. Da ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. Doch wer
Bescheid weiß, der profitiert mitunter von den Änderungen. 2019 werden die
Steuerzahler und insbesondere Familien mit Kindern steuerlich entlastet. Ein
genauer Blick lohnt sich also!“

Erhöhung von Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag sowie
Änderungen beim Einkommensteuertarif

Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Steuerpflichtigen freistellt,
steigt bei Alleinstehenden von 9.000 Euro um 168 Euro auf 9.168 Euro und bei
gemeinsamer Veranlagung von 18.000 Euro um 336 Euro auf 18.336 Euro. Auch
das Kindergeld wird ab dem 1. Juli um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Es
beträgt dann (pro Kind und Monat):

für das erste Kind: 204 Euro (bisher 194 Euro)
für das zweite Kind: 204 Euro (bisher 194 Euro)
für das dritte Kind: 210 Euro (bisher 200 Euro)
ab dem vierten Kind: 235 Euro (bisher 225 Euro)
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt zugleich im Jahr 2019 um 192 Euro auf
7.620 Euro und das pro Kind. „Gleichzeitig werden die übrigen Eckwerte des
Einkommensteuertarifs angepasst. Durch all das werden Familien und
Steuerzahler für das Veranlagungsjahr 2019 um insgesamt 5,2 Milliarden Euro
entlastet“, berichtete Thomas Schäfer.

Verlängerung der Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung

"Ab dem Jahr 2019 verlängert sich die Frist zur Abgabe der
Einkommensteuererklärung um zwei Monate. Und dennoch bleibt in Hessen alles
beim alten, denn unsere Steuerpflichtigen haben aufgrund eines besonderen
Pilotprojektes schon in der Vergangenheit von den verlängerten Fristen profitiert“,
erklärte der Finanzminister. Heißt konkret: Wer seine Einkommensteuererklärung
selbst ausfüllt, muss diese für das Jahr 2018 erst bis zum 31. Juli 2019
einreichen. Auch Steuerpflichtige, die einen Steuerberater beauftragen,
bekommen grundsätzlich mehr Zeit. In diesen Fällen verlängert sich die Frist vom
31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des
übernächsten Jahres.

Neuregelungen für Händler und Dienstleister im Online-Handel

Darüber hinaus berichtete Finanzminister Schäfer: „Die steuerlichen Regeln für
den Online-Handel werden sich ab Januar 2019 ändern. Dann müssen Betreiber
von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine
Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen.“ Dazu gehören unter anderem
Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse,
Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Zudem werden die Betreiber der
elektronischen Marktplätze für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf
ihren Plattformen haften. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse
Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-
Marktplatz ausschließen. Händler auf solchen Internetplattformen müssen also
aktiv werden: Sie benötigen eine Bescheinigung ihres örtlich zuständigen
Finanzamtes über ihre umsatzsteuerliche Registrierung (entspricht der
Steuernummer für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
beziehungsweise der Umsatzsteuerjahreserklärung). Die Bescheinigung wird dem
Betreiber des elektronischen Marktplatzes vorgelegt. Die Bescheinigung über die
steuerliche Registrierung des Händlers wird zunächst vom zuständigen Finanzamt
in Papierform erteilt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ein elektronisches Verfahren
vorgesehen.
„Das neue Gesetz geht auf eine hessische Initiative zurück. Wir haben uns sehr
stark für die Neuregelungen eingesetzt. Warum? Mit dem Gesetz gegen
Steuerbetrug im Onlinehandel gelingt uns ein wichtiger Schritt im Kampf gegen
Steuerkriminalität. Steuerbetrug beim Online-Handel geht meist auf das Konto von
unehrlichen Händlern, nicht auf das des Marktplatzbetreibers. Da wir ihn aber nun
in die Haftung nehmen, hat er endlich ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz
für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen. Ich bin mir
bewusst, dass die Umsetzung und Einhaltung des Gesetzes mehr Aufwand für
uns alle bringt: Den Staat, die Marktplatzbetreiber, aber auch die ehrlichen
Händler. Von den neuen Regelungen profitieren aber am Ende auch alle. Nur so
haben unsere ehrlichen Unternehmen gleiche Wettbewerbschancen und die
Kundinnen und Kunden können sich viel sicherer sein, dass alles mit rechten
Dingen zugeht.“, sagte Thomas Schäfer.


Übrigens: Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer
Tradition fest. „Die 35 Finanzämter in unserem Land wahren in den Tagen rund
um die Geburt Christi den ‚Weihnachtsfrieden‘“, so Finanzminister Schäfer, der
weiter sagte: „Es ist die ganz eigene Weihnachtsbotschaft unserer Verwaltung,
dass wir an diesen Tagen grundsätzlich von belastenden Maßnahmen für die
Bürgerinnen und Bürger absehen. Wir möchten, dass die Menschen möglichst
unbeschwert und frei von Sorgen das Weihnachtsfest begehen können. Wenn wir
mit unserem ‚Weihnachtsfrieden‘ dazu einen kleinen Beitrag leisten können, dann
freue ich mich, dann hat diese schöne hessische Tradition ihr Ziel erreicht. Allen
steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien wünsche ich in
diesem Sinne besinnliche und fröhliche Weihnachtsfeiertage!“