Hessens Finanzminister Dr. Schäfer zur Reform der Grundsteuer
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Er ist zwar immer noch komplexer als ein reines Flächenmodell, aber nähert sich diesem, was den Aufwand sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch die Verwaltung anbetrifft, deutlich an. Insbesondere die vorgesehene Einzelerfassung aller rund 20 Millionen Mietverhältnisse kommt nicht zum Tragen, sondern es werden Pauschalwerte verwendet. Trotzdem soll ermöglicht werden, im sozialen Wohnungsbau künftig Abschläge auf die Grundsteuer vorzusehen. Es bleibt dabei, dass es, sowohl insgesamt als auch bezogen auf die einzelne Gemeinde, nicht zu Steuererhöhungen durch den Systemwechsel kommen soll. Deshalb müssen auch die Kommunen zu ihrer Zusage stehen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen. Detailfragen müssen besprochen werden, sobald der konkrete Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums vorliegt.“
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