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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Hessen warten durchschnittlich 1,5 Monate auf ihren Steuerbescheid

von Ilse Romahn

(07.04.2021) Hessische Finanzämter benötigen im Durchschnitt 47,1 Tage, um Steuererklärungen zu bearbeiten. Das ist das Ergebnis des BdSt-Bearbeitungs-Checks für sämtliche Steuererklärungen 2019, die im Jahr 2020 in den Finanzämtern eingereicht wurden. Zwar konnte sich Hessen im Vergleich zum Vorjahr um rund 5 Tage verbessern, doch im Ländervergleich landet Hessen nur auf Rang 12 von 16, also in der unteren Tabellenhälfte.

Spitzenreiter ist Berlin mit durchschnittlich 37 Tagen, am schlechtesten schneidet Thüringen mit 62 Tagen ab. „Es ist schon erstaunlich, dass die Finanzämter in Berlin zehn Tage weniger benötigen als bei uns. Zwar hat sich die Wartezeit in Hessen in den vergangenen Jahren sukzessive verkürzt, dennoch besteht offensichtlich weiter Aufholbedarf gegenüber den Finanzverwaltungen anderer Länder. Es darf schließlich nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell man seinen Steuerbescheid erhält“, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen.

Kaum Unterschiede gibt es in Hessen diesmal je nach Art der Steuererklärung: Während es bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchschnittlich 47,2 Tage dauert, warten Selbstständige und Unternehmer genau 47 Tage auf ihren Bescheid. Bei letzteren hat Hessen mit einer Verkürzung um rund 13 Tage gegenüber dem Vorjahr enorm Boden gutgemacht. Zu beachten ist, dass es sich jeweils um Durchschnittswerte handelt. Die Bearbeitungszeit kann im Einzelfall natürlich auch deutlich nach unten oder oben abweichen. Das hängt von der Komplexität des Sachverhalts, dem Umfang sowie der Vollständigkeit der Angaben und gegebenenfalls von erforderlichen Nachfragen bei den Steuerpflichtigen ab. Die Analyse beruht auf Anfragen des BdSt bei den Landesfinanzministerien im Frühjahr 2021.

Alle Details und Tabellen sind im BdSt-Bearbeitungs-Check zu finden: https://www.steuerzahler-hessen.de/neuigkeiten/artikel/hessen-warten-durchschnittlich-15-monate-auf-ihren-steuerbescheid