Hessen verbietet Verein „Palästina e.V.“
Das Hessische Innenministerium hat den Verein „Palästina e.V.“ mit sofortiger Wirkung verboten.
Nach Angaben des Ministeriums richtet sich sowohl der Zweck als auch die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Begleitet wird das Verbot von Durchsuchungen in insgesamt sechs Objekten, davon fünf in Hessen und eines in Baden-Württemberg.
Dem Verbot war ein verwaltungsgerichtliches Verfahren vorausgegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte die Auffassung des Innenministeriums, wonach ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte für ein Vereinsverbot vorliegen. Seit den frühen Morgenstunden sind Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Frankfurt, des Hessischen Präsidiums für Einsatz und des Landeskriminalamtes im Einsatz, um das Verbot durchzusetzen und weitere Beweismittel sicherzustellen.
Innenminister Roman Poseck sprach von einem wichtigen Signal im Kampf gegen Antisemitismus und Extremismus. „Mit dem Verbot des Vereins ‚Palästina e.V.‘ setzt Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus“, erklärte der CDU-Politiker.
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden verbreitete der 2022 gegründete Verein über einen längeren Zeitraum antisemitische Positionen, stellte das Existenzrecht Israels infrage und unterstützte israelfeindliche Narrative. Besonders nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 sei der Verein verstärkt öffentlich in Erscheinung getreten und habe den Angriff offen befürwortet.
Das Innenministerium verweist auf zahlreiche ausgewertete Veranstaltungen, Veröffentlichungen und öffentliche Äußerungen von Vereinsvertretern. Demnach solidarisiere sich der Verein laut eigener Satzung mit „allen Formen des palästinensischen Widerstandes“. Nach Auffassung der Behörden schließe dies auch den bewaffneten Kampf der Hamas gegen Israel ein. Führende Mitglieder hätten wiederholt erklärt, bewaffneter Widerstand sei kein Terrorismus.
Besonders problematisch wertet das Ministerium die Verbreitung antisemitischer Feindbilder sowie die Forderung nach der „Befreiung des gesamten historischen Palästinas vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“. Nach Einschätzung der Behörden stellt dies eine Negierung des Existenzrechts Israels dar.
Das Vereinsverbot erfolgt vor dem Hintergrund steigender antisemitischer Vorfälle in Hessen. Nach Angaben des Innenministeriums stieg die Zahl antisemitischer Straftaten im Jahr 2025 auf 374 Fälle nach 357 im Vorjahr. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) Hessen registrierte mit 1.099 Vorfällen einen neuen Höchststand.
Mit dem Verbot wird der Verein aufgelöst, sein Vermögen beschlagnahmt und die Fortführung seiner organisatorischen Strukturen untersagt. Das Innenministerium bezeichnete die Maßnahme als Ergebnis einer umfassenden und rechtsstaatlichen Prüfung und kündigte an, auch künftig konsequent gegen antisemitische, extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen vorzugehen.