Hessen Statistik: 25 800 neu eingereichte Arbeitsgerichtsklagen in Hessen 2018

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Im Jahr 2018 wurden bei den hessischen Arbeitsgerichten 25 800 Klagen (ohne Sozialkassenklagen) neu eingereicht. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren das 800 oder 3,0 Prozent weniger als 2017. Die Zahl der Neuzugänge ist seit 5 Jahren rückläufig. Der Höchststand lag im Jahr 2003 bei 46 000 neu eingereichten Klagen. Die Zahl der erledigten Klagen lag mit gut 25 100 um 2100 bzw. 7,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. 8100 Verfahren blieben am Jahresende 2018 anhängig. Das waren 700 mehr als 2017. Streitgegenstände der meisten Verfahren waren Kündigungen und Arbeitsentgelte.
Gut zwei Drittel der Verfahren wurden durch gerichtliche Vergleiche abgeschlossen. 9 Prozent der Verfahren endeten durch streitige Urteile. Durch Anerkenntnis-, Verzichts- oder Versäumnisurteile wurden 5 Prozent erledigt. 11 Prozent der Verfahren endeten durch Zurücknahmen der Klagen oder durch außergerichtliche Vergleiche und 8 Prozent auf sonstige Erledigungsarten.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag 2018 bei rund 3 Monaten. 68 Prozent der Klagen wurden innerhalb von 3 Monaten erledigt, 20 Prozent dauerten über 3 bis zu 6 Monate und 10 Prozent der Verfahren über ein halbes bis zu einem Jahr. Bei weniger als 3 Prozent der Klagen betrug die Verfahrensdauer länger als ein Jahr. (HSL)