Heckenspaziergang in Kriftel
„Das betrifft vor allem Senioren mit Gehilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte. Aber auch Eltern mit Kinderwagen“, erläutert Franz Jirasek, Erster Beigeordneter der Gemeinde Kriftel. Denn parke dann noch ein Auto auf dem Bürgersteig, sei gar kein Durchkommen mehr.
Daher muss der Bewuchs stets bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Um das zu überprüfen und Anwohner auf ihre Pflicht hinzuweisen, führt das Bündnis „Barrierefreies Kriftel“ regelmäßig „Heckenspaziergänge“ in der Gemeinde Kriftel durch. Der nächste ist am 10. Juni. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! Treffpunkt ist um zehn Uhr am Lindenplatz.
Freundliche Ermahnung
Bei der Begehung der öffentlichen Gehwege durch Mitglieder des Bündnisses und Bürger, meist aufgeteilt in Gruppen, wird geprüft, ob ein Passieren barrierefrei und ohne Einschränkungen möglich ist. Überall dort, wo Rückschnitte fällig sind, werden die „Spaziergänger“ ein Schreiben aus dem Rathaus in den Briefkasten werfen, in dem die Gemeinde die Grundstücksbesitzer auf ihre Rückschnittpflichten aufmerksam macht. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage: Im Hessischen Straßengesetz steht, dass „Anpflanzungen aller Art nur dann angelegt und unterhalten werden dürfen, wenn diese die Sicherheit oder die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen“ (§ 27).
Pflanzen, die in den Gehweg ragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze und in einer Höhe von mindestens 2,20 Metern zurückgeschnitten werden. Wer das nicht beachtet, haftet für alle Schäden, die auf die vernachlässigte Pflicht zurückzuführen sind – von kleineren Verletzungen bis zu den Folgen von schweren Unfällen, deren Ursache auch darin liegen kann, dass Straßenleuchten oder Verkehrsschilder durch Pflanzen teilweise oder ganz verdeckt werden.
„Daher ist es wichtig, die Anlieger immer wieder auf diese Problematik hinzuweisen“, so der Erste Beigeordnete. Er hofft jedoch, dass es so weit gar nicht erst kommen muss und appelliert an Gartenbesitzer, allein schon aus Rücksicht auf die Belange von Menschen mit Behinderung rechtzeitig zur Schere greifen, wenn es erforderlich ist: „Wir sollten Bürgern, die in ihrer Mobilität oder Sehfähigkeit eingeschränkt sind, nicht zusätzlich Hindernisse in den Weg legen“.
Viele gute Gespräche
2016 konnten die Spaziergänger viele gute Gespräche mit Anwohnern führen: „Wir haben zunächst angeklingelt, um die Gartenbesitzer persönlich anzusprechen. Meist waren diese zum Gespräch bereit und einsichtig“, so Jirasek. ‚“Stimmt, jetzt wo sie es sagen“, das sei eine häufige Reaktion gewesen. Und wenn man Menschen mit Behinderung direkt gegenübersteht, die von ihren Problemen, den Gehweg zu benutzen, sprechen, sei das eindrucksvoll.