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Heckenspaziergang in Kriftel

Wuchernde Hecken sind eine Gefahrenquelle

Manchmal lohnt ein Blick über den eigenen Gartenzaun: Ragen Bäume, Hecken und Sträucher an Grundstücksgrenzen in den Gehweg hinein, können die wuchernden Äste vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehfähigkeit eine Gefahrenquelle darstellen.

„Das betrifft vor allem Senioren mit Gehilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte. Aber auch Eltern mit Kinderwagen“, erläutert Franz Jirasek, Erster Beigeordneter der Gemeinde Kriftel. Parke dann noch ein Auto auf dem Bürgersteig, sei gar kein Durchkommen mehr. Daher muss der Bewuchs stets bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.

Um das zu überprüfen und Anwohner auf ihre Pflicht hinzuweisen, führt das „Bündnis Barrierefreies Kriftel“ regelmäßig „Heckenspaziergänge“ in der Gemeinde Kriftel durch. Der nächste ist am Samstag, 25. Mai, 10 Uhr. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen! Treffpunkt ist am Lindenplatz.

 

Gesetzliche Grundlage

Bei der Begehung der öffentlichen Gehwege durch Mitglieder des Bündnisses, Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und Bürger wird geprüft, ob ein Passieren ohne Einschränkungen möglich ist. Wo Rückschnitte fällig sind, werden die „Spaziergänger“ ein Schreiben aus dem Rathaus in den Briefkasten werfen, in dem die Gemeinde die Grundstücksbesitzer auf ihre Rückschnittpflichten aufmerksam macht. Im Hessischen Straßengesetz steht, dass „Anpflanzungen aller Art nur dann angelegt und unterhalten werden dürfen, wenn diese die Sicherheit oder die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen“ (§ 27, Absatz 2 HStrG) und „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen“ (§ 5 HStrG).

Jirasek: „Pflanzen, die in den Gehweg ragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze und in einer Höhe von mindestens 2,20 Metern zurückgeschnitten werden.“ Wer das nicht beachtet, haftet für alle Schäden, die auf die vernachlässigte Pflicht zurückzuführen sind – von kleineren Verletzungen bis zu den Folgen von schweren Unfällen, deren Ursache auch darin liegen kann, dass Straßenleuchten oder Verkehrsschilder durch Pflanzen teilweise oder ganz verdeckt werden. „Daher ist es wichtig, die Anlieger immer wieder auf diese Problematik hinzuweisen“, so der Erste Beigeordnete. „In den letzten Jahren konnten wir viele gute Gespräche mit Anwohnern führen.“