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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Höchstteilnehmerzahl für private Feierlichkeiten in privaten Räumen aufgehoben

von Ilse Romahn

(23.10.2020) Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit einer Eilentscheidung am 22. Oktober die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Ziffer 9 der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus im Stadtgebiet vom 8. Oktober in der Fassung von Ziffer 8 der Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus im Stadtgebiet vom 15.10.2020 angeordnet.

Mit Blick auf diese gerichtliche Entscheidung hat sich die Stadt Frankfurt am Main entschieden, die streitgegenständliche Ziffer aufzuheben. Bis zur Veröffentlichung der entsprechenden Allgemeinverfügung im Amtsblatt ist die Vollziehung dieser Ziffer ab sofort ausgesetzt. Die übrigen Ziffern der Allgemeinverfügung gelten unverändert weiter.

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich gleichzeitig entschieden, für private Feierlichkeiten in privaten Raumen die dringende Empfehlung einer Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Hausständen auszusprechen. (ffm)