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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Gute Nachrichten für die Gesundheit!

von Ilse Romahn

(21.06.2021) Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in den Heilbädern und Kurorten werden zu Pflichtleistungen der Krankenkassen.

Bildergalerie
Almut Boller
Foto: Rainer Kowald
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Bad Wildungen
Foto: Heiko Rhode
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Hinter einem einfachen Beschluss des Deutschen Bundestages steckt eine großartige Nachricht für die Menschen in Deutschland. Denn mit dem in diesen Tagen verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung werden die ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen von einer Kann- zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger einen direkten Zugang zu einem dreiwöchigen Aufenthalt mit effektiven Präventions-angeboten in einem anerkannten Kurort. Das Gesetz erfüllt eine Forderung des Deutschen Heilbäderverbandes, die der Branchenverband gemeinsam mit dem Hessischen Heilbäderverband formuliert hat.

„Von der Gesetzesänderung profitieren besonders die Bürgerinnen und Bürger, die in einer veränderten Welt immer mehr gefordert - und auch überfordert - werden“, macht die Geschäftsführerin des Hessischen Heilbäderverbandes, Almut Boller, bewusst. Mit dem dreiwöchigen Aufenthalt in einem Heilbad oder Kurort werden die Menschen aus dem häuslichen Umfeld herausgelöst, um ihrer persönlichen Ausrichtung Perspektiven zu geben. Physio- und psychotherapeutische Anwendungen spornen zudem die Abwehr- und Selbstheilungskräfte an. Den Rahmen dafür bilden die Heilbäder und Kurorte mit ihren herausragenden Angeboten von den Natürlichen Heilmitteln bis hin zum Kurpark. Alles ist darauf ausgerichtet, um zu einem langen und unbeschwerten Leben der Gäste und besonders der Bürgerinnen und Bürger beizutragen.

„Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ist auch eine herausragende Chance für Heilbäder und Kurorte in ganz Deutschland“, freut sich der Vorsitzende des Hessischen Heilbäderverbandes, Bürgermeister Michael Köhler, Bad Zwesten. „Wir haben in den letzten Jahrzehnten sehr engagiert darum gekämpft, dass die kurörtlichen Strukturen erhalten bleiben. Jetzt können sie endlich wieder ihre volle Wirkkraft entfalten und zur Wirtschaftlichkeit der prädikatisierten Orte beitragen.“

Noch bis vor einigen Jahren waren ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen als Pflichtleistung fest in den Gesetzesbüchern verankert. In den Gesundheitsreformen der 1990er verschwand der entsprechende Passus – mit weitreichenden Folgen für die Menschen und die Heilbäder und Kurorte. Denn die dringend benötigten Auszeiten zur Stärkung von Körper und Geist fehlten und sorgten verstärkt für Arbeitsausfälle und längere Krankheitsphasen. Die Heilbäder und Kurorte verloren zahlreiche Gäste und damit auch die Umsätze, die für die Erhaltung der kurspezifischen Einrichtungen dringend benötigt werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Heilbäderverband gemeinsam mit den Heilbäderverbänden der Bundesländer immer wieder an die Bundesregierung appelliert und die Umwandlung der ambulanten und stationäre Vorsorgeleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen gefordert. „Wir sind froh, dass dieser Appell gehört wurde und die Heilbäder und Kurorte in Deutschland ihr volles Leistungsspektrum zeigen können“, dankt Vorsitzender Köhler. Gleichsam weist er auf die „Wahlprüfsteine“ hin, die unter seiner Leitung im Deutschen Heilbäderverband entwickelt wurden. „Die Heilbäder und Kurorte nehmen mit ihrer medizinisch-therapeutischen Kompetenz systemrelevante Aufgaben zum Wohl der Menschen wahr, die einer dauerhaften Förderung durch Bund und Länder bedürfen.“

www.hessische-heilbaeder.de