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Grundstück des Glauburgbunkers kann entwickelt werden

Magistrat stimmt Lösung mit Wohnungsbau und Räumen für den Stadtteil zu

Auf dem Grundstück des Glauburgbunkers in der Schwarzburgstraße im Nordend können Wohnungen sowie Räume für kulturelle oder soziale Nutzungen errichtet werden.

Der Magistrat hat beschlossen, auf der Basis einer Vereinbarung mit dem Eigentümer eine im Grundbuch verankerte Nutzungsbeschränkung für das Bunkergrundstück sowie ein Wiederkaufsrecht der Stadt Frankfurt für umliegende Flächen zu löschen. Für die damit verbundene Wertsteigerung des Grundstücks erhält die Stadt Frankfurt vom Eigentümer einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro.

„Wir haben eine gute Lösung gefunden“, sagt Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider. „Erstens ermöglichen wir es dem Eigentümer, dringend benötigten Wohnraum zu errichten. Zweitens erhalten wir Räume für kulturelle und soziale Zwecke, die dem Stadtteil zugutekommen. Und drittens werden auch die finanziellen Interessen der Stadt gewahrt.“

Der Bunker befindet sich schon seit längerer Zeit in Privateigentum. Zuletzt war dort das Explora-Museum untergebracht. Nach der Einstellung des Museumsbetriebs verkaufte der bisherige Eigentümer das Grundstück im Juni 2017 an einen privaten Immobilienentwickler. Dieser plant, den aus Brandschutzgründen nicht mehr nutzbaren Bunker abzubrechen und ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen, Gastronomie sowie einer Tiefgarage zu errichten. Es ist ein Anteil von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgesehen.

Allerdings ist im Grundbuch für das Grundstück derzeit noch eine Nutzung als Museum festgeschrieben. Darüber hinaus hat die Stadt Frankfurt ein Wiederkaufsrecht an Flächen in der Umgebung des Bunkers, die für die Erschließung des Grundstücks erforderlich sind. Der Eigentümer führte deshalb Gespräche mit verschiedenen Ämtern, um die Liegenschaft abgestimmt auf die städtischen Belange zu entwickeln.

Als Folge davon erklärt sich der Eigentümer bereit, das Erdgeschoss des Neubaus für eine vom Magistrat noch festzulegende kulturelle oder soziale Nutzung zu einer begrenzten Miete zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Frankfurt wiederum stimmt der Löschung der Dienstbarkeiten (Nutzungsbeschränkung und Wiederkaufsrecht) zu und erhält wegen der damit verbundenen Wertsteigerung des Grundstücks einen finanziellen Ausgleich, dessen Höhe sich an einer Stellungnahme der kommunalen Wertermittlungsstelle orientiert. Die Stadtverordnetenversammlung muss dem vom Magistrat beschlossenen Vorschlag noch zustimmen. (ffm)