Grünes Licht für Weiterbau des Riederwaldtunnels
Artenschutzrechtliche Ausnahme für Heldbock-Käfer ermöglicht Rodung im Fechenheimer Wald
Der Riederwaldtunnel in Frankfurt kann weitergebaut werden. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat einen Planänderungsbeschluss zum Bau des Tunnels erlassen. Damit wird eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die geschützte Käferart Heldbock erteilt und die Voraussetzung geschaffen, um die noch ausstehende Rodung im Fechenheimer Wald sowie den Weiterbau des Tunnels fortzusetzen.
Foto: Die Autobahn GmbH des Bundes
“ Der Riederwaldtunnel, der die A66 und die Ostumgehung Frankfurt A661 verbindet, ist eine bedeutende Entlastung für die Menschen im Frankfurter Ostend und im Riederwald. Es bedeutet vor allem eine Verbesserung für die Anwohnerinnen und Anwohner bei der Lärm- und Luftverschmutzung. Es ist gut, dass wir mit dem Planänderungsbeschluss nun Klarheit haben und das Projekt fortgesetzt werden kann“, betonte der Verkehrsminister Kaweh Mansoori..
Die Planungen aus dem Jahr 2007 sahen vor, dass für den Bau des Riederwaldtunnels rund 2,7 Hektar Waldfläche im Bereich des Fechenheimer Waldes gefällt werden müssen. Während vorbereitender Arbeiten wurde im Jahr 2022 das Vorkommen des nach europäischem Artenschutzrecht streng geschützten Heldbock-Käfers festgestellt. Daraufhin wurden zunächst nur Bäume gefällt, die nachweislich nicht vom Heldbock besiedelt waren. Eine etwa 0,5 Hektar große Teilfläche mit potenziell besiedeltem Totholz blieb unangetastet, bis über eine mögliche Ausnahme entschieden ist. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Larven des Heldbocks bei der endgültigen Rodung geschädigt oder getötet werden, stellte die Autobahn GmbH einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Die Planunterlagen wurden vom 26. August bis 25. September 2024 öffentlich ausgelegt. Einwendungen wurden von Privatpersonen, Behörden und Verbänden eingelegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt leitete das Verfahren im Februar 2025 an das Ministerium zur Entscheidung weiter. Dieses hat nunmehr nach Prüfung aller vorliegenden Erkenntnisse dem Antrag der Autobahn GmbH auf Ergänzung des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses um die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung entsprochen.
Das bedeutet, dass der nun erlassene Planänderungsbeschluss die Rodung der verbliebenen Fläche unter Berücksichtigung zusätzlicher naturschutzfachlicher Maßnahmen ermöglicht. Eine Änderung der straßenbaulichen Planung ist mit der Planänderung nicht verbunden. Das Ministerium betont, dass mit dem Beschluss sowohl der Schutz bedrohter Arten als auch die Umsetzung eines zentralen Infrastrukturprojekts im dicht besiedelten Rhein-Main-Gebiet in Einklang gebracht werden. Mit der Erteilung der Ausnahme sind verschiedene Maßnahmen zum weitestmöglichen Schutz des Heldbockkäfers verbunden. Hierzu zählt die Erweiterung von forstwirtschaftlichen Nutzungsverzichtsflächen im Fechenheimer Wald und die Verbringung von Brutbäumen in diesen Bereich.
Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses wird in den nächsten Wochen durch Veröffentlichung auf der Internetseite im Verwaltungsportal Hessen mit vorheriger Bekanntmachung in den örtlichen Tageszeitungen von Frankfurt a.M. erfolgen.