Grillverbot in städtischen Grünanlagen
Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter ein Grillabend unbedingt zu einem perfekten Sommer gehört. Dennoch appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Die Rasenflächen, Bäume und Büsche auf den öffentlichen Grillplätzen sind bereits jetzt ausgetrocknet. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“
Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.
Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug weitestgehend vermieden und Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucher daher dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein!
Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird.
Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter der Rufnummer (069)21230991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.
Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 13. Juni 2023 in Kraft und gilt ab Mittwoch, 14. Juni 2023. Die Allgemeinverfügung ist unter frankfurt.de in Amtsblatt Nr. 24/2023 einzusehen.(ffm)