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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Grillverbot in städtischen Grünanlagen

von Ilse Romahn

(29.06.2022) Wegen der anhaltenden Hitze und großen Trockenheit kann jeder Funke einen verheerenden Brand auslösen. Zum Schutz der Grünanlagen ist das Grillen mit offenem Feuer auf allen öffentlichen Grillplätzen der Stadt Frankfurt am Main ab Mittwoch, 29. Juni, verboten.

Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen Schritt: „Ich weiß, dass für viele Frankfurter Grillabend unbedingt zu einem perfekten Sommer gehört. Dennoch appelliere ich, das Grillverbot ernst zu nehmen. Die Rasenflächen, Bäume und Büsche auf den öffentlichen Grillplätzen sind extrem ausgetrocknet. Selbst bei größter Umsicht kann ein Funke ausreichen, einen Brand zu verursachen.“ Ihr bereite es Sorge, dass das Grillverbot wiederholt bereits Ende Juni ausgesprochen werden muss, so die Dezernentin weiter: „2018 mussten wir aufgrund der anhaltenden Dürre das erste Mal das Grillen auf unseren Anlagen verbieten. Das war aber erst im August der Fall. Jetzt müssen wir aufgrund der Dürre wie schon 2019 bereits im Juni ein Grillverbot aussprechen. Unsere Sommer werden immer trockener. Die Situation ist sehr ernst“.
 
Das Verbot gilt sowohl für holz- und kohlebetriebene Grills als auch für Camping-, Gas- und Elektrogrills. Zudem ist die Nutzung von Shishas, die mit glühender Kohle betrieben werden, ebenfalls untersagt. Da auch die Frankfurter Friedhöfe gefährdet sind, wird empfohlen, dort das Entzünden von Grablichtern und andere Formen von offenem Feuer ebenfalls zu unterlassen.
 
Das Grillen ist in Frankfurt auch unter normalen Witterungsbedingungen im öffentlichen Raum nur auf ausgewiesenen Grillplätzen gestattet. Dabei sollte Funkenflug weitestgehend vermieden und Asche- und Kohlereste in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden. Anfallender Müll muss entsprechend richtig entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
 
Auch für den Wald gilt eine erhöhte Gefahr. Die Waldböden, die Bodenvegetation und herabgefallenes Laub sind extrem ausgetrocknet und leicht entzündlich. Die Försterinnen und Förster des Grünflächenamtes bitten die Waldbesucherinnen und Waldbesucher daher nochmals dringend um umsichtiges Verhalten. Schon eine achtlos weggeschnippte Zigarettenkippe kann Auslöser für einen Waldbrand sein!
 
Rauchen und offenes Feuer sind im Wald grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt im Rahmen des jetzt erlassenen Grill- und Feuerverbotes auch für die Grillplätze an den Waldspielparks Schwanheim und Scheerwald.
 
Das Verbot gilt bis auf weiteres, solange bis dieses aktiv vom Grünflächenamt über die Medien wieder aufgehoben wird.
 
Weitere Informationen gibt es beim Grünflächenamt unter Telefon (069)21230991. Auch Hinweise zu möglichen Gefahrenquellen können über diese Rufnummer mitgeteilt werden. Kontrolliert wird das Grillverbot durch das Ordnungsamt.

Das Grillverbot tritt auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 20. Juni 2022 in Kraft und gilt ab dem 29. Juni. Die Allgemeinverfügung ist unter frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/orte/parks/grillplaetze einzusehen. (ffm)