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Letzte Aktualisierung: 21.03.2025

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Grabschmuck an Urnenrasengräbern und Baumgrabstätten Hofheims

von Adolf Albus

(04.03.2025) Die Friedhofsverwaltung bittet die Nutzungsberechtigten von Rasen- oder Baumgrabstätten vorhandenen Grabschmuck wie Blumen, Grabkerzen oder Figuren bis zum 21. März 2025 zu entfernen oder die dafür vorgesehenen Abstellflächen zu nutzen.

Foto: Stadt Hofheim
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Grund dafür ist die Durchführung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen auf den Friedhöfen. Zum Stichtag nicht beseitigter Blumen- und Grabschmuck wird dann entsprechend durch die Friedhofsmitarbeiterinnen und –mitarbeiter entfernt. Die Stadtverwaltung dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Mithilfe.