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Letzte Aktualisierung: 05.12.2024

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Grünflächenamt setzt weiter auf schonende Laubbeseitigung

von Adolf Albus

(07.11.2024) ffm. Jedes Jahr stellt der Herbst mit seinen bunten Laubmassen die Bevölkerung vor die Frage, wie dieses Laub in öffentlichen Grünanlagen am besten zu behandeln ist – ein einzelner Baum trägt je nach Größe bis zu mehreren 100.000 Blätter. Das Grünflächenamt entfernt das Laub in regelmäßigen Abständen von Wegen, befestigten Verkehrsflächen, Spiel- und Sportplätzen sowie von Rasen- und Wiesenflächen.

Herbstlich gefärbte Laubbäume im Brentanopark
Foto: Grünflächenamt Stadt Frankfurt am Main
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Inzwischen wird das Laub auf Rasen- und Wiesenflächen jedoch zunehmend über den Winter hinweg liegen gelassen und erst im Februar entfernt, sofern es zur Erhaltung der Grünflächen erforderlich ist. Während in der Vergangenheit die Laubbeseitigung auf diesen Flächen zwischen Oktober und Dezember achtmal stattfand, wird nun nach dem Auslaufen älterer Pflegeverträge auf eine maximal einmalige Entfernung im Februar umgestellt. Ziel ist es, den Lebensraum für Bodenorganismen und Kleintiere zu schonen. Es bleibt zu beobachten, wie sich diese Anpassung auf den Zustand der Rasenflächen und das Wachstum der Frühlingsblüher auswirkt. Bei Bedarf wird bei starkem Laubfall oder in Bereichen mit empfindlichen Frühlingspflanzungen das Laub früher entfernt.  

In geschlossenen Gehölzbeständen bleibt das Laub bereits seit Jahren konsequent liegen, um dort lebenden Bodenorganismen wie Regenwürmern, Springschwänzen, Marienkäfern und Tausendfüßlern den nötigen Rückzugsraum zu bieten. Das Laub trägt durch die Humusbildung zur Nährstoffversorgung des Bodens bei und schützt die Wurzeln vor Trockenheit, Frost und Belastungen. Auch Amphibien und kleine Säugetiere nutzen das Laub als Winterquartier. Ebenso finden Vögel darin während der kalten Monate wichtige Proteinquellen in Form von Insektenlarven und Schmetterlingsraupen.

Der Betrieb von Laubbläsern wird verstärkt auf emissionsärmere, elektrisch betriebene Modelle umgestellt, um Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren. Dennoch ist ein vollständiger Verzicht auf diese Geräte aus Kosten- und Kapazitätsgründen derzeit nicht umsetzbar. Die Lärmschutzverordnung und gesetzliche Ruhezeiten werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Die angepasste Laubpflege in den städtischen Grünanlagen leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der städtischen Biodiversität und unterstützt wertvolle ökologische Kreisläufe auf den öffentlichen Grünflächen. (ffm)