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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Goethe-Haus und Gemäldegalerie ab 30. Mai wieder geöffnet

von Ilse Romahn

(19.05.2020) Das Frankfurter Goethe-Haus und die Gemäldegalerie des Freien Deutschen Hochstifts sind ab dem 30. Mai 2020 an folgenden Wochentagen wieder geöffnet: Samstag, Sonntag, Montag 10 – 18 Uhr. Führungen und Workshops werden bis auf Weiteres nicht angeboten.

Frankfurter Goethe-Haus
Foto: FDH / David Hall
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Die wissenschaftliche Bibliothek des Freien Deutschen Hochstifts kann ab sofort wieder genutzt werden. Der Besuch ist nur nach telefonischer Voranmeldung und Buchbestellung möglich: Telefon (069)13880-242. Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag bis Freitag 10 – 12 / 13 - 16 Uhr, nach Absprache bis 17:30 Uhr.

Auch wird der Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Zuschauerzahl ist gemäß der behördlichen Vorgaben begrenzt.

Am 9. Juni präsentiert das ensemble1800berlin Sinfonien und Ouvertüren als Kammermusik. Das Konzert ‚Schattenrisse – Mozart, Hoffmann, Beethoven und Hummel‘ findet um 17 und 18:30 Uhr statt. Der Autor Michael Kleeberg wird am 23. Juni, 19 Uhr sein Buch ‚Der Idiot des 21. Jahrhunderts‘ vorstellen.

Museums-, Bibliotheks- und Veranstaltungsbetrieb werden mit Umsetzung umfassender Hygiene- und Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) aufgenommen.

Hygieneplan und Vorsorgemaßnahmen
Die Öffnung von Goethe-Haus, Gemäldegalerie und wissenschaftlicher Bibliothek sowie die Durchführung der Veranstaltungen erfolgen entsprechend eines umfassenden Hygieneplans, der nach behördlichen Vorgaben entwickelt und umgesetzt wurde. Es gelten die offiziell erlassenen Verordnungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Bundes- und Landesregierung, des Museumsverbandes und der Behörden der Stadt Frankfurt. Die Vorsorgemaßnahmen für den Infektionsschutz umfassen eine strenge Reduzierung der zugelassenen Besucherzahlen sowie die vermehrte Reinigung von neuralgischen Punkten. Es gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern, die Nies- und Hust-Etikette ist einzuhalten. Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Dauer des Aufenthaltes verpflichtend. Dieser kann mitgebracht oder an der Kasse zum Selbstkostenpreis erworben werden. Die Besucherinnen und Besucher werden vor Ort auf die Hygienevorschriften hingewiesen.

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