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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Glasfaserausbau: Mehrere Unternehmen haben das Recht zum Ausbau

von Adolf Albus

(11.02.2020) Der Magistrat der Stadt Hofheim am Taunus weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Telekommunikationsunternehmen das alleinige Ausbaurecht für ein Glasfasernetz für sich beanspruchen kann. Vielmehr ist jedes Unternehmen, das die dazu nötigen wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt und eine entsprechende Lizenz der Bundesnetzagentur hat, zum Ausbau berechtigt.

Hintergrund ist, dass eine Bürgerin die Stadtverwaltung darüber informiert hat, dass sie vor ihrem Wohnhaus im Gebiet „Junghainzehecken“ in Wildsachsen von vier männlichen Personen angesprochen wurde, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens Titan Networks zu erkennen gaben. Laut der Bürgerin setzten die Herren sie verbal mit der Behauptung unter Druck, dass ein Glasfaserausbau einzig durch das Unternehmen Titan Networks erfolgen könne und man „zur Not auch eine Zwangserschließung“ durchsetzen würde. Eine Anfrage der Stadt Hofheim an Titan Networks zu diesen Vorgängen blieb unbeantwortet.

Die Stadt Hofheim stellt klar, auch wenn dem Unternehmen Titan Networks aufgrund der Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes Genehmigungen zum Aufbruch von den im Eigentum der Stadt Hofheim stehenden Erschließungsanlagen erteilt wurden, das Unternehmen Titan Networks nicht das alleinige Recht zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes zusteht.