Gewerbegebiet an der Schmidtstraße soll gesichert werden
„Damit wollen wir die vorhandenen Gewerbenutzungen planungsrechtlich stärken und absichern“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. „Denn konkurrierende Nutzungen wie Einzelhandel, Hotels und Vergnügungsstätten werden künftig ausgeschlossen, ebenso die in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wie Betriebswohnungen und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Die heute vorhandenen Nutzungen bleiben in ihrem Bestand geschützt.“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 924 umfasst rund zwei Hektar. Er wird im Norden und Osten durch die Eisenbahnlinie, im Süden durch die Mainzer Landstraße, die Wickerer Straße und die Frankenallee und im Westen durch die Mönchhofstraße begrenzt. Aufgrund seiner Lage in unmittelbarer Nähe zu den Bundesautobahnen A5 und A648 ist das Gebiet ein besonders geeigneter Standort für die Ansiedlung und Sicherung von Gewerbebetrieben.
Gegenwärtig sind im Westen des Areals überwiegend Betriebe für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt mit integrierter Werkstatt und entsprechende Dienstleistungsbetriebe beheimatet. An der Mönchhofstraße ist ein arabischer Kulturverein untergebracht, der östliche Bereich wird hauptsächlich durch die Kulturfabrik geprägt, einem Rechenzentrum, einem Autohaus und einem Lebensmittelversorger.
„Die städtebaulichen Entwicklungen im Umfeld – wie die Bebauung des Europaviertels und Rebstockareals sowie die Planungen für das Gebiet Am Römerhof – könnten wertsteigernde Nutzungen wie zum Beispiel Einzelhandel, Hotel und Wohnen hervorbringen. Diesem Umnutzungsdruck möchten wir mithilfe des Bebauungsplans begegnen und das vorhandene Nutzungsspektrum schützen“, führt Planungsdezernent Mike Josef aus. „Denn die Ansiedlung von Einzelhandels- und Beherbergungsbetrieben sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros schränkt die Verfügbarkeit gewerblicher Bauflächen ein und wirkt sich somit negativ auf den Gewerbestandort aus. Aufgrund ihrer vielfach höheren Flächenproduktivität gegenüber klassischen gewerblichen Nutzungen führen diese Nutzungen über Bodenpreissteigerungen zu einer zusätzlichen Verknappung der gewerblich nutzbaren Grundstücke. Dem treten wir entschieden entgegen.“ (ffm)