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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Gestern war Tag der Demokratie

von Helmut Poppe

(16.09.2020) Das Wahlrecht ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Es stellt sicher, dass die Volkssouveränität gewahrt wird. Wie halten es die Hessinnen und Hessen damit? Wie haben sich die Anzahl der Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung in den vergangenen Jahrzehnten verändert?

Wahlbeteiligung im Laufe der Jahre
Foto: HSL
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Zum getsrigen der Demokratie haben wir interessante Zahlen und Fakten rund um die hessischen Landtagswahlen für Sie zusammengetragen.


Im Jahr 2018 haben die hessischen Wählerinnen und Wähler bereits zum 20. Mal den Landtag und damit ihre Vertreterinnen und Vertreter im Landesparlament gewählt. Früher – das heißt von der ersten Landtagswahl im Jahr 1946 bis zur 16. im Jahr 2003 – fanden die Wahlen regulär alle 4 Jahre statt. Die Hessinnen und Hessen haben jedoch im Jahr 2002 durch einen Volksentscheid beschlossen, die Legislaturperiode um ein Jahr zu verlängern. Dementsprechend wählen sie seit 2003 regulär alle 5 Jahre ihr Landesparlament neu. Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens 3 Monaten in Hessen leben und mindestens 18 Jahre alt sind.

Während bei der ersten Landtagswahl im Jahr 1946 knapp 2,4 Millionen Hessinnen und Hessen wahlberechtigt waren, ist ihre Anzahl in den vergangenen Jahrzehnten – analog zum Bevölkerungswachstum – kontinuierlich gestiegen, sodass seit den 1980er Jahren mehr als 4 Millionen hessische Bürgerinnen und Bürger das Recht zur Stimmenabgabe haben.

Bei der jüngsten Landtagswahl im Jahr 2018 hätten knapp 4,4 Millionen Hessinnen und Hessen wählen können. Zwei Drittel (67 Prozent) von ihnen machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Das waren knapp 6 Prozentpunkte weniger als bei der vorangegangenen Landtagswahl im Jahr 2013.

Die höchste Beteiligung bei hessischen Landtagswahlen war im Jahr 1978 zu verzeichnen, als fast 9 von 10 wahlberechtigten Hessinnen und Hessen (88 Prozent) ihre Stimme abgaben.