Geschwisterermäßigung für Schulkindbetreuung
Besuchen zwei oder mehrere Kinder einer Krifteler Familie eine Kita in der Gemeinde Kriftel oder die Schulkindbetreuung der Lindenschule, wird eine Vergünstigung der Gebühren gewährt. Für das „teuerste“ Kind wird die volle Betreuungsgebühr fällig, für das zweite Kind reduziert sich die Gebühr um 50 Prozent und jedes weiteres Kind ist von den Betreuungskosten befreit.
„Mit der Beibehaltung der beispielhaften Geschwisterermäßigung werden die Familien erheblich entlastet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert“, so Bürgermeister Christian Seitz. Für Geschwister, die in einer Krifteler Krippe oder Kita betreut werden, ist kein Antrag erforderlich. Aber für alle Kinder, die die Schulkindbetreuung an der Lindenschule besuchen, muss jährlich spätestens zum 1. August des Jahres ein Antrag auf Geschwisterermäßigung gestellt werden.
Einen Antrag zur Gewährung der Geschwisterermäßigung kann man auf der Homepage der Gemeinde www.kriftel.de finden. Infos gibt Stefani Petermann unter der Telefonnummer (06192)4004-47.