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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Gericht verwies AStA in seine Schranken

RCDS Frankfurt begrüßt Bestätigung des hochschulpolitischen Mandats

von Norbert Dörholt

(01.03.2021) In einem Beschluss vom vergangenen Dienstag hat das Frankfurter Verwaltungsgericht die Unzulässigkeit allgemeinpolitischer Aussagen des AStA der Goethe-Universität festgestellt. Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Frankfurt e. V. begrüßte diese Bestätigung des hochschulpolitischen Mandats in einer Presserklärung und fordert den AStA zu dessen Einhaltung auf.

„Dannenröder Forst, Proteste in Hong-Kong, Fridays for Future – im Studentenparlament wird viel diskutiert, aber um studentische Belange geht es leider selten", stellt der Vorsitzende des RCDS Frankfurt, Oliver Palkowski, fest. „Nach der Rüge des Uni-Präsidiums aus dem Jahr 2018, die nun in erster Instanz als rechtmäßig bestätigt wurde, kam es zu weiteren Resolutionen mit fragwürdigem studentischem Bezug. So forderte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) in der Sitzung vom 16. Juli 2020 gar die Verankerung eines allgemeinpolitischen Mandats in das Hessische Hochschulgesetz.“

„Allgemeinpolitische Äußerungen und kostenpflichtige Zwangsmitgliedschaft aller eingeschriebenen Studenten schließen sich jedoch gegenseitig aus“, betont Palkowski. Die Beschränkung auf hochschulpolitische Themen sei dementsprechend weder „repressives Machtinstrument“, wie es etwa die Grüne Hochschulgruppe ausdrücke, sondern diene der Vertretung aller Studenten sowie dem Neutralitätsgebot.

Besonders problematisch erscheine in diesem Zusammenhang die AStA Zeitung. „Die veröffentlichten Artikel sind derart radikal und einseitig, dass die meisten Studenten diese erst gar nicht lesen“, berichtet die stellvertretende Vorsitzende des RCDS Frankfurt Carolin Scheibert. Bei dem Artikel „Stop Talking: Argumente gegen die Meinungsfreiheit“ stehe zudem der Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit im Raum: So werde etwa die freiheitlich-demokratische Grundordnung als „Zwangskonsens“ bezeichnet. Gleichzeitig seien Beiträge der christdemokratischen und der liberalen Opposition nicht veröffentlich worden.

Entgegen der Meinung des AStA-Vorstands hält der RCDS Frankfurt eine Trennung von hochschul- und allgemeinpolitischen Themen für durchaus möglich, wenn es auch zu vereinzelten Überschneidungen kommen könne. „Dass das Verwaltungsgericht ausschließlich den Anti-BDS-Beschluss nicht beanstandet, bestätigt sogar unsere Einschätzung“, sagt Palkowski. „Ausgerechnet hierbei handelt es sich um den Einzigen der angesprochenen Beschlüsse, den der RCDS damals aufgrund seines studentischen Bezugs mitgetragen hat.“