Archiv-Nachrichten

Generelle Einführung in das Cannabis-Gesetz

Cannabis ist in vielen Ländern weltweit Gegenstand intensiver rechtlicher Debatten, und Deutschland bildet dabei keine Ausnahme. Die Cannabisgesetzgebung hat sich in den letzten Jahrzehnten signifikant entwickelt, was sowohl die öffentliche Meinung als auch die politischen Maßnahmen beeinflusst hat.
2024-04-25_Generelle_Einfu_1_(c)PM.png
Symbolfoto
Foto: PM

Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den aktuellen Stand der Cannabisgesetze in Deutschland, einschließlich des medizinischen, persönlichen und strafrechtlichen Umgangs mit dieser Substanz.

Historischer Überblick

Die rechtliche Handhabung von Cannabis in Deutschland hat im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen erfahren.

1924/25 wurde in der Genfer Opiumkonferenz ein globales Cannabis-Verbot beschlossen. Cannabis wurde in die Liste der kontrollierten Substanzen aufgenommen. In Deutschland wurde dieses Abkommen vom Reichstag in Form des Opiumgesetzes umgesetzt. Seitdem war Cannabis in Deutschland verboten. Zunächst war es noch in Apotheken erhältlich, aber auch die medizinische Verwendung verschwand mit der Zeit.

In den 1990ern kam es dann wieder verstärkt zu Diskussionen über die medizinischen Vorteile von Cannabis. 

Eine bedeutende Änderung war die Einführung von Ausnahmeregelungen für den medizinischen Gebrauch von Cannabis im Jahr 2017. Diese Gesetzesänderung erlaubt es Patienten mit schweren Erkrankungen, auf ärztliche Verschreibung Cannabis zu konsumieren.

Ein Wirkstoff der Cannabispflanze, das nicht psychoaktive CBD, hat schon in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen und durfte auch legal von jedem konsumiert werden. Es ist in verschiedenen Darreichungsformen wie Öl, Kapseln, Salben und Liquids für Verdampfer erhältlich. Als bester Vaporizer gilt zum Beispiel der Wolkenkraft Äris Ultra.

CBD soll zahlreiche gesundheitliche Vorteile bringen, ohne dabei high zu machen. So gibt es beispielsweise vielversprechende Studien zum Einsatz von Cannabidiol bei Tumorerkrankungen.

Aktuelle Gesetze

Seit dem 1. April 2024 ist es jetzt soweit: Das neue Cannabis-Gesetz ist in Kraft getreten und seither sind sowohl der Besitz als auch der Anbau von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Außerdem dürfen Konsumenten es über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen. Es hat sich also in diesem Bereich einiges gelockert. Härter bestraft wird dagegen der Verkauf von Drogen an Heranwachsende.

Im folgenden findest du einen Überblick darüber, was genau seit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes erlaubt ist.

Regelungen zum Eigenbedarf und Eigenanbau

Cannabis steht nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen. Erwachsene dürfen aktuell bis zu 25 Gramm bei sich haben. Im eigenen Zuhause ist der Besitz von bis zu drei Pflanzen und bis zu 50 Gramm der getrockneten Pflanze pro Erwachsenen erlaubt.

Überschreitest du die erlaubte Menge nur geringfügig, um bis zu 5 Gramm unterwegs und bis zu 10 Gramm zuhause, geht dies noch als Ordnungswidrigkeit durch. Werden aber auch diese Mengen noch überschritten, kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren die Folge sein.

Der Kauf von Cannabissamen für den Eigenanbau in EU-Mitgliedsstaaten ist für Erwachsene ebenfalls erlaubt.

Der rechtmäßige Erwerb von Cannabis

Erwachsene dürfen Cannabis zum einen selbst anbauen oder über Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs beziehen.

Für die Abgabe von Cannabis gelten folgende Regeln: Die Clubs dürfen höchstens 50 Gramm pro Monat und Person abgeben. Um die Substanz dort kaufen zu dürfen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und Mitglied im entsprechenden Club werden. Dafür musst du einen Wohnsitz in Deutschland haben. Pro Club sind außerdem nur 500 Mitglieder erlaubt. Die Mitgliedschaft in mehreren solcher Einrichtungen ist nicht erlaubt. Personen unter 21 dürfen nur 30 Gramm pro Monat beziehen und der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten.

In puncto Jugendschutz gilt es für Clubs, dass sie Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftrage ernennen müssen. Sie dürfen keine Werbung machen und müssen einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Spielplätzen und sonstigen Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten.

In den Anbauvereinigungen selbst und in deren Sichtweite darf kein Cannabis konsumiert werden.

Auflagen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr

Aktuell gilt noch ein striktes Verbot für das Fahren von Autos oder Motorrädern unter dem Einfluss von Cannabis. Allerdings bemüht sich das Bundesverkehrsministerium derzeit um die Festlegung eines Grenzwertes für THC im Straßenverkehr.

Ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit erlaubt?

In Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten sowie in einem Radius von unter 100 Metern um deren Eingangsbereich ist der Konsum von Cannabis verboten.

Im Zeitraum zwischen 7 und 20 Uhr darf auch in Fußgängerzonen nicht gekifft werden. Ebenso ist der Konsum zu unterlassen, wenn sich Minderjährige in der unmittelbaren Umgebung aufhalten.

Was sind die Gründe für die Cannabis-Legalisierung?

Die Cannabis-Teillegalisierung wurde von der Ampel-Koalition initiiert. Es geht dabei darum, den Schwarzmarkt-Handel und -Konsum besser kontrollieren zu können. Dadurch kam es nämlich immer wieder zu schweren Straftaten im Internet. Das Ziel ist es also, die organisierte Kriminalität einzudämmen. Gleichzeitig soll so auch der Jugendschutz verbessert werden.