Gemeinsam zum Schutz der Mieter
Stadt Frankfurt und Wohnungskonzern Deutsche Wohnen vereinbaren Abwendungsvereinbarung
Josef, Dezernent für Planen und Wohnen, zeigt sich sehr erfreut über die gemeinsame Lösung für eine sogenannte Härtefallregelung: „Weitere Vereinbarungen für die anderen Liegenschaften, zu denen sich die Deutsche Wohnen grundsätzlich offen zeigt, sind in der Abstimmung. Damit ist es uns gemeinsam gelungen, wirksamen Mieterschutz in unserer Stadt zu betreiben.“
Nach Ansicht von Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien, zeigen die erfolgreichen Verhandlungen, dass Abwendungsvereinbarungen zwischen Privatwirtschaft und Stadt ein für beide Seiten geeignetes Instrument sein können, um Mieter zu schützen. „Unsere Vorgehensweise in den Milieuschutzgebieten hat sich bewährt. So können wir sicherstellen, dass die neuen Eigentümer die Mietwohnungen erhalten.“
Die Deutsche Wohnen verpflichtet sich dazu, dass bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen die Bruttowarmmiete 30 Prozent des jeweiligen Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt. Maximal bis zu dieser Höhe können die Kosten der Modernisierung umgelegt werden – egal wie hoch sie tatsächlich sind. Außerdem dürfen Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese Regelungen wurden in eine Abwendungsvereinbarung aufgenommen, die von der Deutsche Wohnen unterzeichnet wurde. Eine solche Vereinbarung können Erwerber von Wohnimmobilien grundsätzlich abschließen, um in Gebieten mit Milieuschutzsatzung den Vorkauf einer Liegenschaft durch die Stadt abzuwenden. Diese Möglichkeit ist gesetzlich vorgegeben.
Stadt und Unternehmen nehmen die erfolgreichen Verhandlungen zum Anlass für weitere Gespräche und erwägen, die nun verhandelten Regelungen auch auf die 17 anderen Häuser anzuwenden, die von der Deutsche Wohnen gekauft wurden. Frankfurt ist für die Deutsche Wohnen nicht unbekannt: Das Berliner Unternehmen verwaltet im Rhein-Main-Gebiet bereits rund 9700 Wohnungen. (ffm)
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