Letzte Aktualisierung: 07.02.2025
Geldautomatensprengungen werden in Hessen mit Nachdruck verfolgt
Justizminister lobt Arbeit der Staatsanwaltschaft Frankfurt
von Norbert Dörholt
(27.01.2025) Hessens Justizminister Christian Heinz hat sich erfreut über Ermittlungserfolge im Jahr 2024 bei Geldautomatensprengungen gezeigt und die Arbeit der Task-Force-Einheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gelobt. „Geldautomatensprengungen werden in Hessen mit Nachdruck verfolgt. Die Ermittlungserfolge im Jahr 2024 sind ein Beleg dafür und tragen auch dazu bei, dass sich die Anzahl der Taten in diesem Bereich verringert hat. Sie zeigt aber auch, wie beharrlich die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt diese Straftaten angeht. Herzlichen Dank für dieses Engagement“, sagte er.
Derzeit befinden sich insgesamt 17 Tatverdächtige in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft. Weitere 17 Personen wurden im Jahr 2024, teilweise bereits rechtskräftig, zu mehrjährigen Jugend- und Freiheitsstrafen verurteilt. „Die Eingreifreserve bearbeitet in Hessen nahezu alle Ermittlungsverfahren in Bezug auf das Sprengen von Geldautomaten. Die Erfolge der Task Force tragen dazu bei, dass Hessen sicherer wird“, so der Justizminister.
Bei erwachsenen Angeklagten, die kriminellen Organisationen angehören, verhängten hessische Gerichte im letzten Jahr Einzelfreiheitsstrafen von fünf bis sieben Jahren für jede Geldautomatensprengung. So verurteilte das Landgericht Gießen am 20.Dezember 2024 einen der führenden Köpfe einer auf Geldautomatensprengungen spezialisierten Tätergruppierung wegen der Planung, Vorbereitung, Organisation und Koordination mehrerer Geldautomatensprengungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren. Im Frühjahr 2024 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen sechs Angeklagte wegen Sprengungen von Geldautomaten in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen die bundesweit erste Anklage wegen des Verdachts des versuchten Mordes im Zusammenhang mit der Explosionswirkung einer Geldautomatensprengung. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat im Dezember 2024 begonnen und dauert an.
Im Jahr 2024 ist die Anzahl an Geldautomatensprengungen in Hessen erheblich zurück-gegangen. Es wurden 24 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst; in zwölf Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2023 noch 61 Fälle festgestellt, wobei es in 40 Fällen zu einer Vollendung der Taten kam. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2024 zu Sachschäden von insgesamt ca. 4.7 Millionen Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 740.000 Euro. Im noch jungen Jahr 2025 kam es in Hessen bislang zu einer Geldautomatensprengung, bei der es den Tätern nicht gelang, Bargeld zu entwenden.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - führt hessenweit zentralisierte Ermittlungen wegen der Sprengung von Geldautomaten. Sie arbeitet in dem in dem Deliktsbereich mit dem Hessischen Landeskriminalamt (HLKA - BAO effectus) und den hessischen Polizeipräsidien sowie mit ausländischen Ermittlungsbehörden eng und vertrauensvoll zusammen und steht zudem im Austausch mit EUROPOL, um dem gefährlichen Kriminalitätsphänomen nachhaltig entgegenzutreten.